1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg/Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
14.04.2016 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg/Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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28.04.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg/Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.