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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:43 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2017  
SI/1207/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 19.09.2017  
SI/1207/15  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 6  
Haushaltsansätze 2018 und Investitionsprogramm 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
VO/1832/17  
Ö 7  
Ersatzneubau Amt 2 hier: Variantenvergleich und Standortentscheidung  
Enthält Anlagen
VO/1634/16-1  
Ö 8  
1. Änderung B-Plan Nr. 83 (Südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1851/17  
Ö 9  
38. Änderung des F-Planes (Nördlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1855/17  
Ö 10  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1849/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden.

Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

   
    08.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden.

Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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    15.11.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden.

Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0

 

 

 

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    14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden.

Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 11  
B-Plan Nr. 82 (Beiderseits der Straße Am Heisterbusch), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1846/17  
Ö 12  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung der Schulstraße hier: Vorstellung des Vorentwurfs  
VO/1844/17  
Ö 13  
Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt hier: Beschluss der Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1841/17  
Ö 14  
Vorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Raumes hier: Gestaltungskanon Altstadt      
Ö 15  
Anfragen und Verschiedenes      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)