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Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:43 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1849/17 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Frau Weise erläutert den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalt. Die Einrichtung der temporären Baustellenzufahrt ist mit der UNB abgestimmt, hierfür wurde eine Erlaubnis erteilt. Die in der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 vorgesehene Trasse entspricht dieser Baustraße.

 

Diskussion:

Herr Dr. Dalke weist darauf hin, dass in der Zeichnung der Landschaftsarchitektin, die dem Bescheid des Kreises Ostholstein vom 18.09.17 (In-Aussicht-Stellung der Befreiung) zugrunde liegt, der vorhandene Gehweg durch die Grünfläche ausgekreuzt ist. Er fordert, dass dieser Weg nicht verloren gehen dürfe.

 

Herr Pietsch (Zum Leuchtturm) bemängelt, dass die Anwohner bisher nicht ausreichend informiert worden seien. Im Internet sei bereits ein großes geplantes Gebäude zu erkennen.

Herr Buchwald entgegnet, dass alle bisher genehmigten Gebäude den Festsetzungen des B-Planes entsprechen und nichts mit der 4. Änderung des B-Planes zu tun haben. Der Aufstellungsbeschluss sei der Beginn des Bauleitplanverfahrens und der heutige Ausschuss der erste, der sich mit dem Thema befasse. Somit habe es bisher nichts zu berichten gegeben.

 

Herr Lunk (Ferienhausgesellschaft Behrens und Kauffmann) weist darauf hin, dass für den Eingriff von 340 m² ein sehr üppiger Ausgleich von 4.500 m² geschaffen werde.

 

Herr Schwerin (Strandhäuser Am Leuchtturm) weist darauf hin, dass die Kailua-Lodge und die Ferienhäuser ein relativ hohes Verkehrsaufkommen erzeugen, hinzu käme Verkehr durch Surfer u.s.w..  In der Saison sei die Wiesenstraße stark belastet.

 

Frau Bomke (Zum Leuchtturm) erklärt, dass der Kreis Ostholstein die Genehmigung der Straße mit der Auflage in Aussicht gestellt habe, dass der vorhandene Gehweg entfällt. Sie bemängelt, dass die Entscheidung für den Bau der Straße längst gefallen sei. Bei diesem Teil der Wiesenstraße handele es sich um eine Anliegerstraße, die großenteils durch ortsfremden Verkehr belastet werde. Ein Ausschluss dieses Verkehrs würde zu einer erheblichen Entlastung führen, so dass eine zweite Ausfahrt nicht erforderlich sei.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass der Kreis Ostholstein die Befreiung lediglich in Aussicht gestellt habe und dass heute nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werde, die Inhalte der Änderung würden erst während des Verfahrens erarbeitet. Er verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden.

Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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