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Auszug - Ersatzneubau Amt 2 hier: Variantenvergleich und Standortentscheidung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:43 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1634/16-1 Ersatzneubau Amt 2
hier: Variantenvergleich und Standortentscheidung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1634/16
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   5 Tourismus-Service
   0 Bürgermeister

Bericht:

Frau Weise berichtet über die bisherigen Befassungen mit dem Thema. Die Prüfaufträge für die Varianten 3  (Post-Grundstück) und 4 (vorübergehende Unterbringung des Amtes 2 im Stadtwerke-Gebäude) wurden erfüllt; zusammenfassend ist festzustellen, dass beide Varianten keine praktikablen Lösungen sind.

Frau Weise erläutert Grundrisse und Schnitte der Varianten 1 (Neubau in der Rosenstraße) und 2 (Neubau auf dem Klosterhof) sowie die in der Sitzungsvorlage enthaltene vergleichende Kostenübersicht (s. folgende Tabelle, Änderungen durch den Ausschuss sind kenntlich gemacht). Bei Variante 2 sind die erforderlichen Eigenmittel um 175.000,- € höher, aber die Kosten pro m² Nutzfläche sind um 209,- € geringer als bei Variante 1. Für „nur“ 175.000,- € Mehrausgaben können 595 m² mehr Nutzfläche gebaut werden. Sie verliest das in der Sitzungsvorlage (Sachverhalt) enthaltene Fazit der Verwaltung und bittet um eine Entscheidung für die Variante 2.

 

 

Variante 1

Neubau Amt 2 – Rosen-straße mit Sanierung

Amt 3 - Kirchhofsallee

Variante 2

Neubau Klosterhof

für Amt 2, 3 und

Kundencenter Stadtwerke

Ausgaben

 

 

Bau- und Planungskosten Amt 2 (+3 und Stadtwerke bei Variante 2)

3.298.000 (förderfähig)

5.292.000 (förderfähig)

Sanierung Bauamt

   420.000

-

Abriss Bauamt

 

      40.000

Abriss Amt 2

     62.000 (förderfähig)

      62.000 (förderfähig)

Baukosten Parkplätze  Kirchofsallee

 

     20.000     -

Miete Stadtwerkekundencenter bei privat woanders

   110.000     -

 -

Summe Ausgaben

3.890.000     3.780.000

5.414.000     5.394.000

 

 

 

Einnahmen

 

 

Einnahmen aus StBau-Fördermitteln (2/3 der     förderfähigen Kosten)

2.240.000

3.569.000

Miete Stadtwerke

 -

   110.000

Summe Einnahmen

2.240.000

3.679.000

Einsatz Eigenmittel

1.650.000     1.540.000

1.776.000     1.715.000

 

 

 

Dafür gewonnene

Nutzflächen

1.500 m²

2.095 m²

 

 

 

Einsatz Eigenmittel

je m² Nutzfläche

1.100     1.027 €/m² NFl.

848     818 €/m² NFl.

 

Frau Dr. Batscheider ergänzt, dass nach nun bereits längerer Variantenprüfung eine Entscheidung getroffen werden müsse, da die Räumlichkeiten des Amtes 2 nicht mehr nutzbar seien. Es wurde zwar eine Übergangslösung gefunden, diese biete jedoch keine langfristige Perspektive. Nur mit attraktiven Arbeitsplätzen könnten gute Mitarbeitende angeworben werden. Außerdem sei für die Belebung der Innenstadt eine Verwaltungsnutzung (mit Mitarbeitenden und Publikumsverkehr) besser als eine Wohnnutzung.

 

Diskussion:

Herr Heckel befürchtet, dass nicht alle erforderlichen Stellplätze (Mitarbeitende Amt 2 und 3, Publikum) auf dem übrig bleibenden Teil des Klosterhofes untergebracht werden können. Außerdem verweist er – auch im Hinblick auf das Gymnasium – auf die hohen Kosten eines Neubaus.

 

Frau Weise erläutert, dass die Mitarbeitenden der Ämter 2 und 3 keinen Anspruch auf einen Stellplatz direkt am Büro haben. Gleichwohl könnten ca. 30 Stellplätze direkt am Gebäude nachgewiesen werden.

 

Herr Vowe teilt mit, dass die CDU-Fraktion ihre Entscheidung vom Jahresanfang revidiert und sich nunmehr für den Neubau auf dem Klosterhof ausspricht. Ein Grund dafür ist, dass das Bauamt Flächen für eine evtl. Erweiterung der Schulen frei macht.

 

Herr Kasten ergänzt, dass nach Aussage des Gewerbevereins für die Belebung der Innenstadt eine Verwaltung besser geeignet sei als eine Wohnnutzung. Um die Anzahl der vorhandenen Parkplätze zu erhalten, könne vorher auf der verbleibenden Freifläche des Klosterhofes ein Parkdeck errichtet werden.

 

Herr Krohn teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion größtenteils für die Variante 2 (Neubau auf dem Klosterhof) ausspricht. Die Mitarbeitenden der Verwaltung dürften nicht stiefmütterlich behandelt werden. Der Neubau auf dem Klosterhof sei auch zukunftssicherer, da hier räumliche Reserven vorhanden seien.

 

Herr Brodowski bezweifelt, dass durch die Errichtung eines Bürogebäudes die Attraktivität der Innenstadt gesteigert wird. Die BGN spricht sich dafür aus, für das Amt 2 einen Neubau in der Rosenstraße zu errichten, das Kundenzentrum der Stadtwerke in deren Gebäude zu belassen und das Bauamt hierher zu verlagern, so dass hier ein „technisches Rathaus“ entsteht.

 

Frau Dr. Batscheider merkt an, dass für einen Umbau des Stadtwerke-Gebäudes keine Fördermittel eingeworben werden könnten. Das Stadtwerke-Grundstück sei für ein attraktives Wohnquartier prädestiniert, der Erhalt des Stadtwerke-Gebäudes würde diese Entwicklung behindern.

 

Herr Weber spricht sich für einen Neubau aus, der allen heutigen Anforderungen an attraktive Arbeitsplätze gerecht wird, dieser könne jedoch in der Rosenstraße entstehen; der Klosterhof sei besser für ein attraktives Wohngebäude geeignet. An der Rosenstraße könne durchaus größer gebaut werden als bisher angedacht, wenn der Privateigentümer des daneben liegenden Hauses verkaufe oder ein anderer Privateigentümer auf sein Zufahrtsrecht verzichte, was zu erwarten sei, und das Kämmereigebäude in die Planungen einbezogen werde.

 

Frau Dr. Batscheider entgegnet, dass bereits Gespräche mit den beiden betroffenen Grundstückseigentümern geführt worden seien, diese seien nicht bereit, zu verkaufen bzw. auf das Zufahrtsrecht zu verzichten.

 

Herr Reichert erklärt, dass – zumindest an Wochenmarkttagen – in der Innenstadt kein Parkplatz zu finden sei und spricht sich daher gegen eine Bebauung auf dem Klosterhof aus.

Auch Herr Pohl spricht sich für die Variante 1 aus.

 

Herr Raloff spricht sich dafür aus, Verwaltungsstandorte zusammenzulegen. Die Wege zwischen Rathaus, Stadtwerken und Bauamt seien z.Zt. zu weit. Zur Parkplatzsituation teilt er mit, dass – auch an Markttagen – nur der Klosterhofparkplatz belegt sei, auf den übrigen Parkplätzen seien immer noch mehrere Plätze frei.

 

Frau Bimberg (Gewerbeverein) spricht sich für einen Neubau des Verwaltungsgebäudes auf dem Klosterhof aus, da eine Verwaltung (mit Mitarbeitenden und Publikum) wesentlich stärker zur Belebung der Innenstadt beitrage als eine Wohnnutzung.

 

Herr Krohn fragt nach dem Zeitfaktor für Abbruch und Neubau in der Rosenstraße.

Frau Weise antwortet, dass die Beantragung der Fördermittel für einen Neubau in beiden Fällen den gleichen Zeitraum in Anspruch nehmen würde. In dieser Zeit könne das Gebäude in der Rosenstraße abgebrochen werden. Der bauliche Aufwand sei in der Rosenstraße aufgrund der beengten Verhältnisse allerdings größer. Insgesamt ergebe sich aus derzeitiger Sicht kaum ein zeitlicher Unterschied.

 

Herr Weber verliest den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage vom 31.07.2017 und lässt darüber abstimmen.

 

 

 

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Beschluss:  

  1. Der Ersatzneubau des Amtes 2 soll gemeinsam mit dem Bauamt und dem Servicecenter der Stadtwerke als zukunftsfähiges Dienstleistungszentrum der Stadt in Rathausnähe auf dem sog. Sandparkplatz am Klosterhof mit Einsatz von Städtebaufördermitteln gebaut werden.
  2. Die Planungen für den Förderantrag sind zügig voranzutreiben, um die Zeit und die Kosten für die provisorische Auslagerung des Amtes 2 möglichst gering zu halten.
  3. Wie für die ca. 28 wegfallenden Parkplätze Ersatz geschaffen werden soll, ist mit gesonderter Vorlage ggf. auch unter Einbeziehung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu entscheiden.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 4Enthaltung: 0

 

 

 

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