Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Weber begrüßt zu diesem TOP Herrn Nagel (Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau). Er bittet die Verwaltung, die umfangreichen Unterlagen an diejenigen BauPA-Mitglieder, die auch UVA-Mitglieder sind, nicht doppelt zu verteilen.
Herr Nagel erläutert den Bebauungsvorschlag und den Entwurf der B-Plan-Änderung. Durch die Abwägung ergeben sich keine Änderungen.
Diskussion: Auf die Frage von Herrn Vowe, was in der textlichen Festsetzung Ziff. 11.3 mit „besonderen Bauteilen“ für die Dächer gemeint sei, antwortet Herr Buchwald, dass hiermit z.B. Gauben gemeint sein könnten.
Frau Weise erinnert daran, dass die Forderung, 30 % der Wohneinheiten als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten, noch in einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden muss, bevor der Satzungsbeschluss bekannt gemacht wird.
Auf den Einwand von Herrn Vowe, dass der sog. „Stand gem. § 33 BauGB“ bereits vorher erreicht sei und evtl. vorher eingehende Bauanträge genehmigt werden müssten, schlägt Herr Kasten vor, den Vertrag vor dem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung zu schließen.
Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teoil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1
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