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Auszug - 38. Änderung des F-Planes (Nördlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:43 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1855/17 38. Änderung des F-Planes (Nördlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Buchwald verteilt eine neue Fassung der Planzeichnung und erläutert hierzu, dass der aktuelle Entwurf des B-Planes Nr. 90 die Anbindung an den Ostring auf Höhe der nördlichen Einmündung des Westpreußenrings vorsehe und dass die Planzeichnung der F-Plan-Änderung entsprechend angepasst wurde. Im Beschluss sollte ergänzt werden, dass diese Fassung der Planzeichnung gemeint ist.

 

Herr Nagel erläutert die Planzeichnung und den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Sachverhalt.

 

Anschließend erläutert er anhand des Masterplanes den aktuellen Stand der städtebaulichen Konzeption für den B-Plan Nr. 90. Dabei geht er auf das hierarchische Straßennetz und die Lage der unterschiedlichen Wohnformen ein. Insgesamt können aufgrund der relativ hohen baulichen Dichte ca. 660 Wohneinheiten entstehen.

 

Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit dem Zusatz abstimmen, dass mit den vorliegenden Fassungen der Stand vom 07.11.2017 gemeint ist.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „nördlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Stand 07.11.2017) gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeüber die Auslegung zu benachrichtigen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung:

 

 

 

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