Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Dieser TOP wurde in der Sitzung des BauPA am 13.11.17 behandelt, aus technischen Gründen wird er jedoch hier protokolliert:
Bericht: Herr Rieger erläutert, dass die Gestaltungssatzung für jeden Bauherrn verbindlich sei. Bei dem Gestaltungskanon handele es sich dagegen jedoch um eine Vorgabe für die Verwaltung, die vom Innenministerium im Zusammenhang mit dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln gefordert werde. Der Gestaltungskanon gibt straßenweise vor, wie diese gestaltet werden sollen. Aufgrund einer sehr aktuellen Forderung des Ministeriums müsse der Gestaltungskanon um folgende Punkte ergänzt werden:
Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der von Herrn Rieger vorgetragenen Ergänzung und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Als Vorgabe für die einheitliche und abgestimmte Gestaltung der öffentlichen Räume wird der Gestaltungskanon Altstadt mit folgenden Ergänzungen beschlossen: Es sind Regelquerschnitte für Gehwege und Straßen, die Gestaltung von Baumscheiben und Rasenstreifen sowie das Aufzeigen von Details zu ergänzen. Dieser Der Gestaltungskanon gilt für den Bereich Altstadt, abgegrenzt durch die Straßen Schiffbrücke (Gehweg Ostseite), Waschgrabenallee (Gehweg Nordseite), Waschgraben, Grabenstraße, Vor dem Kremper Tor (bis Hausnr. 3 / Mündung Grabenstraße), Haakengraben, Am Binnenwasser (Straße), Untere Querstraße.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1
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