Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt worden. Bedenken und Anregungen sind hauptsächlich zum geplanten Wasserabfluss über das vorhandene Regenrückhaltebecken eingegangen. Da diese sich nicht auf die Planzeichnung, sondern auf die Begründung beziehen, wird auch die Abwägung hierüber nur Auswirkungen auf die Begründung haben. Daher ist vorgesehen, die Abwägung über die bisher eingegangenen Stellungnahmen gemeinsam mit der Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingehenden Stellungnahmen vorzunehmen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „nördlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeüber die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 38. Änderung des F-Planes Entwurf der Begründung
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