Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:43 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2017  
SI/1207/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 19.09.2017  
SI/1207/15  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 6  
Haushaltsansätze 2018 und Investitionsprogramm 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
VO/1832/17  
Ö 7  
Ersatzneubau Amt 2 hier: Variantenvergleich und Standortentscheidung  
Enthält Anlagen
VO/1634/16-1  
Ö 8  
1. Änderung B-Plan Nr. 83 (Südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1851/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teoil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   

   
    08.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teoil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

 

 

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    26.04.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:  

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 9  
38. Änderung des F-Planes (Nördlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1855/17  
Ö 10  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1849/17  
Ö 11  
B-Plan Nr. 82 (Beiderseits der Straße Am Heisterbusch), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1846/17  
Ö 12  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung der Schulstraße hier: Vorstellung des Vorentwurfs  
VO/1844/17  
Ö 13  
Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt hier: Beschluss der Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1841/17  
Ö 14  
Vorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Raumes hier: Gestaltungskanon Altstadt      
Ö 15  
Anfragen und Verschiedenes      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)