1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet „Beiderseits der Straße „Am Heisterbusch“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
08.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 11 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet „Beiderseits der Straße „Am Heisterbusch“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungengebilligt:
Die textliche Festsetzung Ziff. 8.3 soll analog zu der textlichen Festsetzung Ziff. 11.2 der 1. Änd. B-Plan 83 formuliert werden.
In der textlichen Festsetzung Ziff. 8.5 soll der zweite Satz entfallen.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 15 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet „Beiderseits der Straße „Am Heisterbusch“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Die textliche Festsetzung Ziff. 8.3 soll analog zu der textlichen Festsetzung Ziff. 11.2 in der 1. Änderung B-Plan 83 formuliert werden.
In der textlichen Festsetzung Ziff. 8.5 soll der zweite Satz entfallen.
2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Rukat betritt nach der Beschlussfassung wieder den Raum.