1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
26.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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23.02.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage wird in den Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen.
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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27.04.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 17 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.