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Auszug - 34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1687/17 34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Rukat betritt den Raum.

 

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Vowe berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Heckel beantragt die Rückverweisung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss.

 

Herr Albers erklärt, dass sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss bereits mehrfach mit der  Thematik „Franck`sche Tannen“ befasst habe. Bei dieser Vorlage handele es sich lediglich um die B-Planung.

 

Frau Zimmler verweist auf die Seite 5 der Begründung, aus der hervor geht, dass noch weitere Bestandserhebungen erfolgen und dessen Ergebnisse planungsrelevant sein könnten. Sie erklärt, dass sie nichts beschließen könne, wovon ihr die Ergebnisse noch nicht bekannt seien. Sie befürworte daher eine Rückverweisung.

 

Frau Weise erklärt, dass sich die noch ausstehenden Ergebnisse auf die B-Planebene beziehen.

 

Herr Cremer macht darauf aufmerksam, dass die „Wiesenstraße“ in der Planzeichnung als „Wiesenweg“ ausgezeichnet sei. Er bittet um Korrektur.

 

 

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Beschluss:  

Die Vorlage wird in den Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider bittet die Mitglieder der betroffenen Ausschüsse, die jeweiligen Unterlagen für die Sitzungen der Ausschüsse bzw. der Stadtverordnetenversammlung wiederzuverwenden.

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bejahen dies.

 

 

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