Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das Verwaltungsgericht hat am 15.07.2016 in zwei Fällen entschieden, dass ein erhöhter Steuersatz für Hunde bestimmter Rassen gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz verstoße. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat durch eine Änderung des KAG (§ 3 Abs. 6) reagiert, welche am 25.11.2016 in Kraft trat. Hiernach darf die Höhe des Steuersatzes nicht mehr von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden.
Die Hundesteuersatzung muss dahingehend geändert werden.
Der Satzungsvorschlag nimmt nunmehr Gefahrhunde, welche über die Zugehörigkeit zu einer Rasse definiert wurden, von der erhöhten Besteuerung aus. Für Hunde, welche von der Ordnungsbehörde aufgrund eines Vorfalls für gefährlich erklärt worden sind, verbleibt es bei der erhöhten Besteuerung.
Die Neuregelung betrifft derzeit zwei Steuerpflichtige, für welche künftig nicht mehr 840,00 €, sondern lediglich 120,00 € festzusetzen sind.
Die Satzung sollte im Hinblick auf die Gesetzesübereinstimmung rückwirkend ab dem Beginn des Monats, in welchem das KAG geändert wurde, in Kraft treten. Beschlussvorschlag:Die 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Neustadt in Holstein vom 30.10.2009 wird beschlossen Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
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