Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Am 28.04.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BGN, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP an den Hauptausschuss verwiesen. In seiner Sitzung am 18.05.2016 hat der Hauptausschuss beschlossen, dass nach 18 Jahren eine Aktualisierung des Berichtswesens notwendig sei. Es sollen die Grundsätze an die aktuellen Rahmenbedingungen und Aufgaben angepasst werden. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bürgervorsteher, dem Hauptausschussvorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie der Bürgermeisterin und zwei Mitarbeiter/innen der Verwaltung gebildet.
Nach zweimaliger Tagung der „Arbeitsgruppe Berichtswesen“ und nach einvernehmlicher Rücksprache mit den Ausschussvorsitzenden wurde eine neue Fassung der „Grundsätze des städtischen Berichtswesens“ erarbeitet, welche in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.09.2016 beraten wurde. Aufgrund verschiedener Argumentationen der Hautpausschussmitglieder wurde die erarbeitete Fassung der „Grundsätze des städtischen Berichtwesens“ erneut in die „Arbeitsgruppe Berichtswesen“ verwiesen.
Am 07.12.2016 hat diese getagt und folgendes Ergebnis erarbeitet. Beschlussvorschlag:Die neuen Grundsätze des städtischen Berichtswesens werden beschlossen. Eine interne Evaluation des „neuen Berichtswesens“ soll nach einem Jahr erfolgen. Die schriftlichen Regelberichte sollen auf der Homepage für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Grundsätze des städtischen Berichtswesens
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