Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1604/16-1  

 
 
Betreff: Grundsätze des städtischen Berichtswesens
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1604/16
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Mehrens, Jana
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
01.02.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
15.02.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.02.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Am 28.04.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag der Fraktionen CDU, SPD, BGN, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP an den Hauptausschuss verwiesen. In seiner Sitzung am 18.05.2016 hat der Hauptausschuss beschlossen, dass nach 18 Jahren eine Aktualisierung des Berichtswesens notwendig sei. Es sollen die Grundsätze an die aktuellen Rahmenbedingungen und Aufgaben angepasst werden. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bürgervorsteher, dem Hauptausschussvorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie der Bürgermeisterin und zwei Mitarbeiter/innen der Verwaltung gebildet.

 

Nach zweimaliger Tagung der „Arbeitsgruppe Berichtswesen“ und nach einvernehmlicher Rücksprache mit den Ausschussvorsitzenden wurde eine neue Fassung der „Grundsätze des städtischen Berichtswesens“ erarbeitet, welche in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.09.2016 beraten wurde.

Aufgrund verschiedener Argumentationen der Hautpausschussmitglieder wurde die erarbeitete Fassung der „Grundsätze des städtischen Berichtwesens“ erneut in die „Arbeitsgruppe Berichtswesen“ verwiesen.

 

Am 07.12.2016 hat diese getagt und folgendes Ergebnis erarbeitet.   


Beschlussvorschlag:

Die neuen Grundsätze des städtischen Berichtswesens werden beschlossen. Eine interne Evaluation des „neuen Berichtswesens“ soll nach einem Jahr erfolgen. Die schriftlichen Regelberichte sollen auf der Homepage für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Grundsätze des städtischen Berichtswesens 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grundsätze des städtischen Berichtswesens (19 KB)      
Stammbaum:
VO/1604/16   Grundsätze des städtischen Berichtswesens   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/1604/16-1   Grundsätze des städtischen Berichtswesens   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich