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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:46 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Verpflichtung eines Stadtverordneten (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
Enthält Anlagen
VO/2851/22  
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgervorstehers; hier: Einwohnerversammlung zum Thema Ausbaubeiträge      
Ö 5     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5.1  
Corona-Pandemie      
Ö 5.2  
Krieg in der Ukraine      
Ö 5.3  
Energiekrise      
Ö 5.4  
Interkommunales Gewerbegebiet Schashagen      
Ö 5.5  
Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und ZOB      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2022  
SI/2336/22  
Ö 7  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 23.06.2022  
SI/2336/22  
Ö 8  
Bestellung der stellvertretenden Protokollführung (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
VO/2784/22  
Ö 9  
Bestätigung des Amtspatrons des Neustädter Fischeramtes von 1474 e.V. (Bericht StvV: Herr Bürgermeister Spieckermann)  
VO/2844/22  
Ö 10  
Änderung des Vertreterpools im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss; Antrag der CDU-Fraktion (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Herr Schmidt)  
VO/2203/19-7  
Ö 11  
Nachbesetzungen in Ausschüssen; Antrag der FDP-Fraktion (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion Herr Kraatz)  
Enthält Anlagen
VO/2203/19-8  
Ö 12  
Global Nachhaltige Kommune - Nachhaltigkeitsstrategie für Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
Enthält Anlagen
VO/2863/22  
Ö 13  
Jahresabschluss der Stadtwerke Neustadt in Holstein 2021 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)
VO/2870/22  
Ö 14  
1. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/2857/22  
Ö 15  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Erweiterung des Umwelthauses), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2847/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 93 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 r die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

   
    25.08.2022 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 93 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 r die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

   
    29.09.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 15 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 93 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 für die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag mit folgender Änderung: Im Durchführungsvertrag zum B-Plan 93 ist die bisherige Formulierung in § 5 „Planungskosten“ zu streichen und als nachrichtliche Übernahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 zur Vorlage VO/2111/18 (dort Punkt 7 des Sachverhaltes) durch folgende Formulierung zu ersetzen:

(1) Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Stadt Neustadt in Holstein. Der BUND wird die Kosten für die zum Bauleitplanverfahren zu erstellenden Gutachten (Umweltbericht, Gewässerschutz, Artenschutz etc.) tragen.

 

3. Die Begründung wird mit folgender Änderung gebilligt: Die bisherige Formulierung in Punkt 7 „Finanzierung“ ist zu streichen und als nachrichtliche Übernahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 zur Vorlage VO/2111/18 (dort Punkt 7 des Sachverhaltes) durch folgende Formulierung zu ersetzen:

Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Stadt Neustadt in Holstein. Der BUND wird die Kosten für die zum Bauleitplanverfahren zu erstellenden Gutachten (Umweltbericht, Gewässerschutz, Artenschutz etc.) tragen.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 32

 

Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Frau Körting verlässt die Sitzung nach der Abstimmung. Es sind mithin 31 Stadtverordnete anwesend.

 

 

Ö 16  
Entwicklung der Fläche "Deepensoll" (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)
VO/2845/22  
Ö 17  
Anfragen und Verschiedenes      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 15: Ergänzung des Beschlussvorschlags (201 KB)