Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 93 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 für die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag mit folgender Änderung: Im Durchführungsvertrag zum B-Plan 93 ist die bisherige Formulierung in § 5 „Planungskosten“ zu streichen und als nachrichtliche Übernahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 zur Vorlage VO/2111/18 (dort Punkt 7 des Sachverhaltes) durch folgende Formulierung zu ersetzen:
„(1) Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Stadt Neustadt in Holstein. Der BUND wird die Kosten für die zum Bauleitplanverfahren zu erstellenden Gutachten (Umweltbericht, Gewässerschutz, Artenschutz etc.) tragen.“
3. Die Begründung wird mit folgender Änderung gebilligt: Die bisherige Formulierung in Punkt 7 „Finanzierung“ ist zu streichen und als nachrichtliche Übernahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 zur Vorlage VO/2111/18 (dort Punkt 7 des Sachverhaltes) durch folgende Formulierung zu ersetzen:
„Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Stadt Neustadt in Holstein. Der BUND wird die Kosten für die zum Bauleitplanverfahren zu erstellenden Gutachten (Umweltbericht, Gewässerschutz, Artenschutz etc.) tragen.“
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.