Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach § 10 der Satzung des Neustädter Fischeramtes wird ein Mitglied der Selbstverwaltung der Stadt Neustadt in Holstein1 dem Amt als Amtpatron beigegeben. Die Wahl erfolgt durch deren Hauptversammlung unter Zustimmung der Stadt.
Gemäß Mitteilung des 1. Ältermann des Fischeramtes Herrn Michael Eim vom 28.02.2022 hatte der bisherige Amtspatron Herr Siegfried Reuter sein Amt aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung gestellt. In der Folge wurden für eine Neuwahl des Amtspatrons als Bindeglied zwischen dem Fischeramt und der Stadt Neustadt in Holstein durch die Hauptversammlung des Fischeramts die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen um Vorschläge gebeten.
Als einziger Kandidat konnte nach Benennung durch die CDU-Fraktion Herr Stadtverordneter Hans-Erwin Jaekel vorgeschlagen werden. Über dessen zwischenzeitlich einstimmig erfolgte Wahl in der Hauptversammlung des Fischeramts Neustadt 1474 e.V. informierte der 1. Ältermann nun mit eMail vom 03.07.2022. ___________________ 1 Grundsatzaussage der Kommunalen Aufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein zur Eingrenzung vom 31.10.2013:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Herrn Hans-Erwin Jaekel als neuen Amtspatron zu bestätigen. Bei der Bestätigung des Amtspatrons handel es sich um einen Beschluss nach § 39 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, der mit Stimmenmehrheit in offener Abstimmung zu fassen ist.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt Herrn Hans-Erwin Jaekel als Amtspatron des Neustädter Fischeramtes von 1474 e.V. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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