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Auszug - Global Nachhaltige Kommune - Nachhaltigkeitsstrategie für Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:46 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2863/22 Global Nachhaltige Kommune - Nachhaltigkeitsstrategie für Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Koop, Lina   

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Kahl erläutert die Vorlage und stellt die Themenfelder des Strategiepapiers mit deren Leitlinien vor. Er geht hierbei auch auf die sich aus dem Verwaltungsvorschlag ergebenden Kosten- und Umlageanteile an den Personalaufwendungen für die Stelle des Nachhaltigkeitsmanagements ein, die als Stabstelle vorgesehen werde. Er greift die intensive Diskussion in der Vorberatung des Hauptausschusses auf und hebt hervor, dass es in den Realisierungsphasen konkreter sich aus der Nachhaltigkeitsstrategie ergebender Maßnahmen Einwirkungs- und Lenkungsmöglichkeiten durch die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung geben werde. Der Hauptausschuss habe zudem um eine Neuformulierung im 3. Themenfeld, dort das operative Ziel 1.B, gerungen, aber keinen mehrheitlichen Beschluss hinsichtlich einer Änderung bzw. Neufestlegung des sozial geförderten Wohnraumanteiles für zukünftige Bauleitplanungen fassen können; zwei Änderungsanträge hierzu seien in der Vorberatung mit Stimmengleichheit nicht angenommen worden.

 

Diskussion:

Herr Schmidt lobt den gelungenen Sachvortrag und erinnert einleitend an den ehemaligen Stadtverordneten Herrn Erwin Schöner, der bereits im Jahre 2018 eine Nachhaltigkeitserklärung abgegeben habe. Die CDU-Fraktion begrüße die Zielsetzung, sich konsequent nachhaltigen Themen zu widmen. Entscheidender würden die kommenden Diskussionen sein, wie die einzeln benannten Ziele tatsächlich umgesetzt werden. Hierbei gelte es, die Bürgerinnen und Bürger nicht zu bevormunden, Kompetenzen und Aufgaben klar abzustecken und Doppelarbeiten – neben der Nachhaltigkeitsmanagerin gebe es auch einen Klimaschutzbeauftragten und einen ehrenamtlichen Umweltbeauftragten sowie die Stadtwerke – zu vermeiden. Das Papier greife in der Vergangenheit widersprüchlich behandelte Punkte auf. Als Beispiele nennt er die Punkte Wohnungsmarktkonzept, Einsatz von Social Media, das Themenfeld Wirtschaftsansiedlung sowie die Einführung von Carsharing im Stadtbereich, die in der jüngeren Vergangenheit bereits politisch gefordert und deren Behandlung beantragt, aber von der Verwaltung stets negativ begründend aufgenommen und dargestellt wurden, so dass keine politische Mehrheit dafür gefunden werden konnte. Der Workshopprozess zur Nachhaltigkeitsstrategie sei insofern gut gewesen, als dass die Verwaltung nunmehr die bisherige Argumentation der Selbstverwaltung dahingehend aufgenommen habe. Herr Dr. Böckenhauer habe einst ausgeführt, dass Nachhaltigkeit eine soziale Säule habe. Herrn Schmidts Meinung nach, werde der soziale Grundsatz der Gleichbehandlung insofern verletzt, als dass Verkehrsteilnehmende unterschiedlich bevorzugt werden; Autofahrende würden durch die schwerpunktmäßigen Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie verdrängt, und der Fokus läge vorrangig auf die Rad- und Fußgängerverkehre und dem ÖPNV. Der schleswig-holsteinische Koalitionsvertrag enthalte Aussagen, die neben der Veränderung in der Mobilität auch die wichtige Rolle des Individualverkehrs unterstreiche und alle Verkehrsteilnehmende als gleichberechtigt sehe. Eine solche Aussage hätte er sich auch für die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Neustadt in Holstein gewünscht. Das wichtige Themenfeld Schulberatungsangebote sei beispielsweise nie im zuständigen AfgA beraten und behandelt worden, das Jobcenter nie in die politische Beratung zum Übergang Schule und Beruf einbezogen worden; die nun erfolgte Aufnahme sei richtig. Die Einbeziehung des Themas nachhaltiger Tourismus sei hingegen ein Schlag in das Gesicht der TALB. Er spreche sich dafür aus, auch weiterhin als gleichberechtigter Partner in dem Zusammenschluss der Gemeinden aufzutreten, auf gleicher Augenhöhe mit den Mitgliedskommunen zu agieren und keine eigenen Schritte der Ausgestaltung des nachhaltigen Tourismus‘ vorzunehmen, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, die Budgetierung der TALB deswegen in ein Ungleichgewicht zu bringen. Hier gelte es, eine enge Verzahnung der Beteiligten herbeizuführen. Die bereits im Sachvortrag Herrn Kahls angesprochene Neuformulierung im 3. Themenfeld, dort das operative Ziel 1.B, sei für die CDU-Fraktion von enormer Wichtigkeit. Es dürfe keine feste Zahl für die Festlegung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus geben. Es müsse stets erst der Bedarf ermittelt werden, um dann die notwendige Handlung danach auszurichten. Unter einem Deckmantel der Nachhaltigkeit dürfe nicht planerisch in das Gleichgewicht der Marktwirtschaft eingegriffen werden. Die CDU-Fraktion stelle mithin den

Antrag, das Ziel 1.B des 3. Themenfelds in „Ab sofort werden bis zu 50% der Wohnungen in Bauprojekten, die durch Bauleitplanungen gesichert werden, sozial geförderter Wohnraum. In jedem Bauleitverfahren wird die genaue Zahl festgelegt.“ zu ändern.

 

Bürgermeister Spieckermann hält fest, dass Nachhaltigkeit als Zukunftsthema vor Ort und in der Stadt beginnen müsse. Sowohl die Säulen als auch das Strategiepapier dürften jedoch nicht nur aus eigenen Blickwinkeln und aus zurückliegenden oder aktuellen Gesichtspunkten gesehen werden. Wichtig sei vielmehr, wie die Stadt und die Welt in den nächsten Jahrzehnten aussehe und sich den nachfolgenden Generationen darstelle. Der Prozessstart der im Frühjahr 2021 beschlossenen Umsetzung der Agenda 2030 im Rahmen des Projektes Global Nachhaltige Kommune mit seinem Mitbestimmungsprozess und der Bestandsaufnahme sei gemeinsam mit vielen Akteuren und keineswegs im Alleingang begonnen worden. Auf die weiteren im Vortrag des Herrn Schmidt genannten Vorwürfe eingehend erläutert er, dass im Themenfeld Wirtschaftsansiedlungen keineswegs alleine die egoh federführend gewesen sei. Verwaltung und Selbstverwaltung hätten verschiedene potentielle Gewerbeflächen erarbeitet und vor Ort in Augenschein genommen und deren Realisierungsgrade bewertet. Nachhaltiger Tourismus sei ein beschlossenes Thema, das den Blick über die Gemeindegrenze hinaus bedinge. Auch hier sei man gemeinsam mit der TALB unterwegs und habe sich beispielsweise im vergangenen Jahr zusammen mit dem BUND an die Vermietenden gewandt. In dieser Woche erst habe es eine Veranstaltung der TALB mit dem städtischen Nachhaltigkeitsmanagement und den Mitgliedsgemeinden gegeben, um die regionale Sichtweise zu unterstreichen. Die Nutzung sozialer Medien unterläge weiterhin auch datenschutzrechtlicher Vorgaben, ungeachtet dessen ob und wie andere Kommunen die Medien für sich nutzen und unter Missachtung des Datenschutzes umsetzen.

 

Herr Dr. Böckenhauer bezeichnet die im Papier herausgearbeiteten Themenfelder und Ziele als zutreffend und richtig gewählt. Die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Säulen würden gut abgebildet. Der Workshop sei produktiv gewesen. Zu der erarbeiten Nachhaltigkeitsstrategie habe die Fraktion B‘90/GRÜNE bereits umfangreich schriftlich Stellung genommen. Die Fraktion B‘90/GRÜNE unterstütze explizit, dass der Nachhaltigkeitsstrategie nach sämtliche Vergaben und Investitionen, Beschaffungen und Ausgaben nach ökologischen und sozialen Kriterien erfolgen sollen, was seine Fraktion bereits seit 2013 fordere. Der zunehmende Flächenverbrauch und die Versiegelung müsse beendet werden. Auch diese Forderung sei Inhalt der Nachhaltigkeitsstrategie. Regionale Wertschöpfung und Ressourcenschutz als Mittelpunkt wirtschaftlichen Handelns werde ebenfalls von der Fraktion voll unterstützt. Die Grenzen der Stadt seien weder für Siedlungsgebiete, noch für Gewerbe oder touristische Nutzung auszudehnen und eine innerörtliche Bedarfsanalyse für alle Formen der Bebauung durchzuführen. Man unterstütze ausdrücklich die Ansiedlung wenig invasiver Gewerbe, wie bspw. IT. Das Strategiepapier zeige insgesamt zahlreiche Maßnahmen auf, die den CO2-Ausstoß signifikant bis 2030 reduzieren würden. Die Fraktion B‘90/GRÜNE strebe eine Klimaneutralität bis 2030, spätestens aber 2035 an. Dieses Papier sei ein Garant dafür, dass die Erreichung dieses Zieles realistischer geworden sei. Die von Herrn Schmidt angeführte Bevorzugung von Radfahrenden und dem ÖPNV sei lediglich vermeintlich. Man müsse sich doch einig sein, dass eine Verkehrswende nötig sei, auch wenn sich dieses im ländlichen Bereich schwieriger gestalte, als in Ballungszentren. Die Nachhaltigkeitsstrategie stelle sich hier als Absichtserklärung dar. Nachhaltigkeit sei eine langfristige Querschnittsaufgabe, weswegen sich die Fraktion B‘90/GRÜNE auch für die Schaffung einer unbefristeten Stabstelle ausspreche. Was den Änderungsantrag der CDU-Fraktion angehe, bitte er zur fraktionsinternen Beratung um eine Sitzungspause vor der Abstimmung. Auch B‘90/GRÜNE seien der Auffassung, dass sozialer Wohnungsbau wichtig sei, aber es gebe auch viele Menschen, die nicht die Voraussetzungen für das Beziehen sozialen Wohnraumes erfüllen und auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen seien. Sofern der Antrag geeignet scheine, auch diese Menschen zu berücksichtigen, würde seine Fraktion ihn, wie auch die weiteren Punkte des Beschlussvorschlags mittragen.

 

Herr Cremer verweist auf die längerfristige Beratung und Erarbeitung der Inhalte des Nachhaltigkeitsstrategiepapiers. Die BGN zeige sich erfreut, dass die anfänglichen Kritiker den bisherigen Wortbeiträgen nach dem Beschluss positiv gegenüberstehen würden. Die dauerhafte Einrichtung einer Stabstelle werde ebenso begrüßt. Entgegen Herrn Schmidts einleitenden Worten hätten sich schon vor Herrn Schöner Mitglieder der Selbstverwaltung der Nachhaltigkeit gewidmet, das Thema immer wieder beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Es gäbe Anträge auch von der BGN zum Ausbau der Begrünung in der Stadt, gegen die Schottergärten und zum Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Gebäuden. Mittlerweile sei die Einsicht da, dass Nachhaltigkeit als Querschnittsthema alles und überall begleite. Das Themenfeld Energie, Umwelt und Klima hervorhebend verdeutlicht er, dass die gegenwärtige Situation der dem Ukraine-Krieg geschuldeten Energiekrise vergegenwärtige, was passiere, wenn entscheidende Schritte nicht oder zu spät gegangen werden. Auf lokaler Ebene könne zwar nicht das globale Klima gerettet werden, aber es werde eben ein notwendiger Beitrag geleistet und eine Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen angestrebt. Neustadt in Holstein könne sich hier ein Beispiel an den Kommunen Feldheim (Ortsteil der Stadt Treuenbrietzen, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg) und Geestland (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen) nehmen. Hier seien die ersten energetischen und nachhaltigen Schritte bereits 2004 gegangen worden. Das Strategiepapier sei einer dieser wichtigen Schritte in eine CO2-neutrale Zukunft und insbesondere für die Generation, die nach uns komme von enormer Bedeutung. Der Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Gebäuden als kommunaler Impuls sei ebenso wichtig, wie das Mitnehmen der Bevölkerung.

 

Herr Greve führt vor Augen, dass ein Grundsatzbeschluss zur Nachhaltigkeit und Klimapolitik gefasst werde. Sämtliche Motivfelder würden dabei bedacht werden. Etwaige Kontroversen mit der Verwaltung, wie sie durch Herrn Schmidt benannt wurden, wären nun im Rahmen einer gemeinsamen Erarbeitung des Strategiepapiers überholt und neu bewertet, so dass kein Grund bestehe, dieses negativ anzulasten. Der CDU-Vorschlag zur Formulierung der sozialen Wohnungsform in Baugebieten könnte von der SPD-Fraktion mitgetragen werden, jedoch gäbe die unterschiedliche Berücksichtigung der Investoreninteressen in der Vergangenheit, beispielsweise der Ancora oder bei der unter TOP 16 anstehenden Beratung zur Entwicklungsfläche Deepensoll, Anlass zur Kritik. Eine unbedingte Gleichbehandlung könnte nicht vorausgesetzt werden, vielmehr seien tatsächlich Einzelfallentscheidungen zu treffen. Der Wohnungsmarkt zeige einen grundsätzlich riesigen Bedarf an sozialen Wohnungsbau auf. Als Prämisse könne daher nicht gelten, für gehobenes Klientel Areale für Einfamilienhäuser zu schaffen, sondern die Stadt müsse nach modernen und sozialen städtebaulichen Gesichtspunkten entsprechend diesem Bedarf nachkommen. Auch die SPD-Fraktion werde der Nachhaltigkeitsstrategie und der unbefristeten Einrichtung der Stabstelle zustimmen.

 

Herr Kraatz lobt die interfraktionell gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie. Es sei wichtig, dass auch weiterhin mit dieser Strategie zusammen gearbeitet werde. Auch müsse erkannt werden, dass nur mit einer gewissen Regionalität – gerade auch in Richtung TALB – bei Themen wie Carsharing Lösungen erfolgen können; das Handeln dürfe sich mithin nicht nur auf die Stadtgrenzen beziehen. Die im Papier beispielsweise benannte Sicherung von Fachkräften im 2. Themenfeld „Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften“ erfordere als Ziel bedarfsgerechte Kinderbetreuungen. Hier stellen sich die gegenwärtig abgedeckten Zeiten der Einrichtungsträger in einem hohen Maße als überarbeitungswürdig dar. Es gebe nicht wenig Arbeitnehmende, die eine Kinderbetreuung beispielsweise vor 6 oder nach 18 Uhr oder auch nur stundenweise benötigen würden. Ein städtisches Angebot in diese Richtung, und wenn auch nur als Testphase zur Bedarfsermittlung, könne richtungsweisend für die übrigen Träger sein. Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag könne aufgrund der „bis zu“ Formulierung mitgetragen werden. Im Vordergrund stehe weiterhin die bedarfsgerechte Planung. Auch die FDP-Fraktion erkenne, dass viele Wohnungssuchende, die nicht die Voraussetzungen für das Beziehen sozialen Wohnraumes erfüllen, auf bezahlbaren Wohnraum in Neustadt in Holstein angewiesen seien.

 

Frau Giszas hebt hervor, dass es nun an der Selbstverwaltung als Entscheidungsträger liege, das Papier mit Leben zu füllen. Dieses bedinge allerdings, dass einvernehmlich Lösungen angestrebt würden, was sich beispielsweise zum Thema Schottergärten nicht abzeichne. Sorge bereite ihr, dass finanzielle Aspekte den Nachhaltigkeitsgedanken zunehmend verdrängen. Sie prognostiziert, dass auch durch die Regelung des Marktes Ziele nicht erreichbar werden würden, so werde Neustadt zukünftig an Gewerbe verlieren. Sie trage die gemeinsam erarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie voll mit, nicht jedoch die Einrichtung der Stabstelle. Ihrer Meinung nach solle die Stelle zu mindestens 20 % an die TALB angegliedert werden, um eben nicht nachhaltigen Tourismus - durch die Stadt finanziert - als Leistung an die Mitgliedsgemeinden der TALB ohne Gegenfinanzierung und Gegenleistung zu liefern.

 

Bürgermeister Spieckermann wiederholt, dass die TALB in die Verfahren eingebunden gewesen sei, sogar selbst strategische Ziele formuliert habe. Die Finanzierung der Nachhaltigkeitsstelle sei in der Vorlage abgebildet; je 40 % der Personal- und Sachkosten könnten auf Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe umgelegt werden, wenn die Aufgabenstellungen weiterhin so bleiben würden.

 

Bürgervorsteher Sela unterbricht die Sitzung für fraktionsinterne Beratungen, wie von der Fraktion B‘90/GRÜNE beantragt, von 20:55 bis 21:07 Uhr. Er stellt nach Wiederaufnahme der Sitzung zunächst den CDU-Antrag und sodann die Beschlussvorschlagspunkte aus der Vorberatung einzeln zur Abstimmung. 

 


Beschluss:

1. Das operative Ziel 1.B des 3. Themenfelds „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ wird wie folgt formuliert:

 Ab sofort werden bis zu 50% der Wohnungen in Bauprojekten, die durch Bauleitplanungen gesichert werden, sozial geförderter Wohnraum. In jedem Bauleitverfahren wird die genaue Zahl festgelegt.

 

2. Die Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele zu entwickeln und der Selbstverwaltung vorzustellen.

 

3. Zur fortlaufenden Prozessbegleitung und Umsetzung der erarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie soll das Nachhaltigkeitsmanagements im Stellenplan 2023 unbefristet als Stabstelle mit 1,0 VZÄ berücksichtigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

zu 1: Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

zu 2: Ja Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

zu 3: Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2