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Vorlage - VO/2847/22  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Erweiterung des Umwelthauses),
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2728/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
25.08.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.09.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 93 hat in der Zeit vom 17.05.2022 bis zum 18.06.2022 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) sind mit Schreiben vom 13.05.2022 im Rahmen der TöB-Beteiligung BauGB um eine Stellungnahme gebeten worden.

Die während dieser Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 93 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 r die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

1 B-Plan Nr. 93

2 Begründung zum B-Plan Nr. 93

3 Fachbeitrag zum Artenschutz

4 Stellungnahme Waldabstand

5 Abwägungsvorschlag

6 Durchführungsvertrag

 

Hinweis: Anlagen 3+4 werden nur digital versandt, sie sind im Bauamt einsehbar

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1 SB VHB BPlan93 (2616 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2 SB VHB BPlan93 Begründung (5440 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 3 SB VHB BPlan93 Artenschutz (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt) (2147 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 4 SB VHB BPlan93 Stellungnahme Waldabstand (nur im RIS oder zur Einsicht im Bauamt) (191 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 5 SB VHB BPlan93 Abwägung 4_2 (569 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 6 SB VHB BPlan 93 Durchführungsvertrag mit Anlagen (5315 KB)      
Stammbaum:
VO/2728/21   Bebauungsplan Nr. 93 (Erweiterung des Umwelthauses), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/2847/22   Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Erweiterung des Umwelthauses), hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich