Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2851/22  

 
 
Betreff: Verpflichtung eines Stadtverordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgervorsteher Herr SelaAktenzeichen:120-11.01.01-2/2021-13/2021-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
29.09.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.07.2022 hat Herr Stadtverordneter Jan Gerthenrich sein Amt zum 31.07.2022 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat, nachdem der nächste Listenbewerber das Mandat nicht annahm, als übernächsten Listenbewerber der Freien Demokratischen Partei Herrn Horst von Hörsten festgestellt. Der FDP Ortsverband hat bestätigt, dass der Nachfolger der Partei seit Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl 2018 ununterbrochen angehört. Herr Horst von Hörsten hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung eines neuen Stadtverordneten ist erfolgt.

 

Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ist der neue Stadtverordnete Herr Horst von Hörsten vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in seine Tätigkeiten einzuführen.

 

Die Einführung des Stadtverordneten in seine Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass er über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt wird.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:

- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)

- Entschädigung (§ 24 GO)

- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)

- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO)

- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)

- Kontrollrecht (§ 30 GO)

- Mitwirkung in der Fraktion 32 a GO)

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:

- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)

- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)

- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)

- Treuepflicht (§ 23 GO)

- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Herr Bürgervorsteher Sela wird gebeten, die Verpflichtung und Einführung in die Tätigkeit durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

- Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (244 KB)