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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Erweiterung des Umwelthauses), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:46 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2847/22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Erweiterung des Umwelthauses),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2728/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert den Sachverhalt gemäß Vorlage. Im Rahmen der Vorberatung sei nicht aufgefallen, dass die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen ausweise, obwohl der Vorlage und ihrer Anlagen nach die Verfahrenskosten durch die Stadt zu tragen seien. Die Verwaltung habe mit der heute versandten Ergänzung zur Vorlage sowohl diese Kostenfrage richtiggestellt als auch einen dahingehenden geänderten Beschlussvorschlag eingebracht. Der BUND habe gemäß Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahre 2018 die Kosten für die zum Bauleitplanverfahren zu erstellenden Gutachten über etwa 12 T€, die Stadt die Kosten der Bauleitplanungs selbst, etwa 24 T€, zu zahlen.

 

Diskussion:

Herr Schmidt bekundet, dass die Kontrollfunktion, die die Selbstverwaltung gegenüber der Verwaltung habe, in diesem Falle gut funktioniert habe. Erst im Rahmen der Fraktionsberatungen sei die offene Kostenfrage aufgefallen. Die nachgelieferte Erläuterung zu dieser Kostenfrage sei sowohl das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit der Verwaltung als auch mit den Fraktionen untereinander. Die CDU-Fraktion vertrete die Meinung, dass der BUND als Vorhabenträger die Verfahrenskosten komplett zu tragen habe. Er gehe nicht davon aus, dass das Projekt an dieser kleinen Änderung scheitere und resümiert zu dem am 10.08.2022 stattgefundenen Termin beim Umwelthaus mit Fraktionsvertretern, BUND und der finanzierenden Bank. Die CDU-Fraktion stelle daher den

Antrag, § 5 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 93 Umwelthaus und Kaisergehölz gem. § 12 BauGB dahingehend zu ändern, als dass der Vorhabenträger die gesamten Kosten des B-Planverfahrens inklusive der dafür notwendigen Gutachten und Anwaltskosten zu tragen habe.

Der Antrag werde sowohl von der Fraktion B‘90/GRÜNE als auch von der BGN-Fraktion mitgetragen.

 

Herr Kahl zeigt sich angesichts des CDU-Antrages irritiert. Die Kostenteilung sei vor langer Zeit bereits mehrheitlich und einvernehmlich beschlossen worden. Eine komplette Kostenverlagerung auf den Vorhabenträge sei nicht üblich, da die Planerstellung ungeachtet von Investoreninteressen eine kommunale Aufgabe sei. Das öffentliche Interesse an dem Fortbestand und der Erweiterung des Umwelthauses überwiege zudem. Die Selbstverwaltung stelle das Umwelthaus allenthalben als Leuchtturmprojekt dar, aber die CDU-Fraktion stelle sich jedes Mal, wenn eine Entscheidung anstehe, dagegen und versuche das Vorhaben zu verhindern und hinauszuschieben – ob es nun um die erbbaurechtliche Finanzierungsfrage gegangen sei oder jetzt das Planverfahren. Vielmehr sollte die Stadt ein deutliches Signal an den BUND senden, zeigen, dass man an seiner Seite stehe und die Kosten tatsächlich komplett tragen.

 

Bürgermeister Spieckermann dankt zunächst für den kurzfristigen Hinweis der Politik auf die fehlerhaft durch die Verwaltung erstellten Inhalte zur Kostenfrage in Vorlage, Durchführungsvertrag und Begründung und erinnert an die langjährige Historie des Verfahrens in der politischen Beratung seit 2018. Mit der heute zur Verfügung gestellten Änderung des Beschlussvorschlags sei der damalige Beschluss zur Kostenteilung, der einvernehmlich in Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung getroffen wurde, aufgegriffen und dargelegt. Er plädiere dafür, sich an der bisherigen Beschlusslage zu orientieren und nicht von den getätigten Zusagen gegenüber dem Umwelthaus abzuweichen. Das Grundstück bleibe weiterhin städtisch, der B-Plan werde zu einer Wertsteigerung führen, so dass auch Vorteile für die Stadt zu sehen seien.

 

Herr Dr. Böckenhauer bezeichnet die Vorgeschichte zur Verwaltungsvorlage als unglücklich. Man müsse der CDU-Fraktion danken, dass aufgrund ihrer Nachfrage die Verwaltung überhaupt erst in die Recherchen zur Kostenaufteilung eingestiegen sei. Seit der seinerzeitigen Beschlussfassung sei jedoch einiges passiert. Die Stadt sei dem BUND beispielsweise beim Erbbauzins sehr weit entgegengekommen, habe Forderungen gestundet, lange verhandelt und brauche sich mangelnde Solidarität nicht vorwerfen lassen. Als Verhandlungsergebnis stehe nun fest, dass ausschließlich eine umweltpädagogische Einrichtung umsetzbar sei. Angesichts dieser Entwicklungen spreche sich die Fraktion B‘90/GRÜNE dafür aus, dass die Kosten, wie bei anderen Vorhaben auch, insgesamt vom Vorhabenträger übernommen werden.

 

Herr Geusen-Rühle verwehrt sich gegen den von Herrn Kahl vorgetragenen Vorwurf, dass die CDU-Fraktion das Projekt bei jeder sich bietenden Gelegenheit verhindern wolle. Die CDU-Fraktion habe kritische Fragen zur Vertragsgestaltung aufgeworfen und auf die Risiken hingewiesen, die aufgrund des Finanzierungsmodells zulasten des städtischen Haushalts entstünden. Dieses habe das Projekt konstruktiv nach vorne gebracht. Man könne ebenso Herrn Kahl vorwerfen, dass er diese Risiken nicht wahrgenommen habe.

 

Herr Kahl greift direkt zu Herrn Geusen-Rühles Einwurf den von Herrn Dr. Böckenhauer angerissenen Entscheidungsprozess zur Finanzierung auf und erinnert, dass der von der Stadt beauftragte Fachanwalt die Bedenken, die auch er gehabt habe, mit seinen Aussagen und Erklärungen im Hauptausschuss ausräumen konnte. Die Risiken seien in wiederholter Beratung also auch fachanwaltlich als gering dargestellt worden und dennoch wurde die Umsetzung der BUND-Planungen erst nach weiteren Treffen ermöglicht. Er bleibe bei seiner Einschätzung, dass die CDU dem Vorhaben nicht von Anfang an positiv gegenübergestanden habe. Die vorhabenbezogenen B-Pläne aus der Vergangenheit fußten auf großen wirtschaftlichen Interessen von Investoren. Hier gehe es nun um das öffentliche Interesse an dem Umwelthaus. Man habe zuvor eine Kostenteilung vereinbart und wolle nun weitere Kosten auf den BUND abwälzen, was sehr wohl als Verhinderungstaktik gewertet werden könne. Die CDU-Fraktion könne nicht öffentlich behaupten, die Einrichtung besonders gefördert zu haben. Der Sache dienlich wäre es, wenn angesichts der getroffenen Vereinbarungen der heute eingebrachte Antrag zurückgezogen werde.

 

Herr Cremer bekundet sein Befremden über den Beratungsverlauf. Er sei mit dem basierend auf die bisherige Beschlusslage korrigierten Beschlussvorschlag der Kostenteilung in die Sitzung gekommen und könne, auch wenn er vermute, dass eine entsprechende Mehrheit für den Antrag der CDU-Fraktion gegeben sei, nicht nachvollziehen, dass ein anderer Sachverhalt ad hoc beschlossen werden solle. Er wäre erschüttert, wenn zusätzliche Kosten das Projekt des BUND gefährden würden. Er bittet um eine Sitzungsunterbrechung für eine fraktionsinterne Beratung.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für fraktionsinterne Beratungen, wie von Herrn Cremer beantragt, von 22:15 bis 22:24 Uhr.

 

Herr Schmidt zeigt auf, dass er kein Verständnis für Herrn Kahls Äußerungen habe. Die CDU-Fraktion habe die Gesamtverantwortung für den städtischen Haushalt und die Finanzierbarkeit wahrgenommen und damit auch den BUND geschützt. Auch müsse die Relation des finanziellen Gesamtvolumens des Vorhabens zu dem zur Debatte stehenden Ausgabeposten von 36 T€ gesehen werden. Zum Zeitraum der Vereinbarung der Kostenaufteilung 2018 sei noch keine Rede von einem Vorrang im Erbbaurechtsgrundbuch gewesen, die Sachverhalte seien anders als noch vor vier Jahren. Wer 2022 genau so argumentiere wie 2018, verdrehe die Tatsachen. Die Diskussion sei unglücklich. Die Aufbereitung der Vorlage zur Entscheidungsfindung sei desolat von der Verwaltung vorbereitet. Auch das Treffen beim BUND hätte zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden müssen. Herr Leicher sei sowohl vom Bürgermeister im Frühjahr des Jahres als auch von ihm als Ersten Stadtrat aufgefordert worden, alle Entscheidungsträger und die finanzierende Bank an einen Tisch zu holen. Erst vier Monate später kam das Treffen zustande. Die CDU-Fraktion ziehe den Antrag zurück.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass auch die Fraktion B‘90/GRÜNE den Antrag zurückziehe und stimmt zu, dass die Diskussion nicht entstanden wäre, wenn die Vorlage vernünftig vorbereitet gewesen wäre. Der begründende Hauptausschussbeschluss aus dem Jahre 2018, auf den sich die Verwaltungsergänzung des heutigen Tages nach zunächst widersprüchlichen Aussagen nunmehr beziehe, sei nicht vorgelegt worden. Auch wenn man Entscheidungen überdenken könne, sei ein Festhalten an den Antrag in Anbetracht der Umstände und der Kosten nicht angebracht. Er wünsche sich für die Zukunft, dass sich ein derartiger Vorgang, der in mangelhaften Vorlagen begründet sei, nicht wiederhole.

 

Herr Reichert erklärt in seiner Ausführung, dass auch die BGN-Fraktion angesichts der Beschlusslage aus 2018 zum Erbbaurechtsvertrag den Antrag zurücknehme, ansonsten aber bei ihrer Auffassung bleibe, dass derjenige, der eine B-Planänderung bestelle, diese auch zahlen müsse.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung, der am Sitzungstage digital als Anlage zur Sitzung bereitgestellt und auch als Tischvorlage ausgelegt wurde, wie folgt abstimmen:

 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 93 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 für die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag mit folgender Änderung: Im Durchführungsvertrag zum B-Plan 93 ist die bisherige Formulierung in § 5 „Planungskosten“ zu streichen und als nachrichtliche Übernahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 zur Vorlage VO/2111/18 (dort Punkt 7 des Sachverhaltes) durch folgende Formulierung zu ersetzen:

(1) Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Stadt Neustadt in Holstein. Der BUND wird die Kosten für die zum Bauleitplanverfahren zu erstellenden Gutachten (Umweltbericht, Gewässerschutz, Artenschutz etc.) tragen.

 

3. Die Begründung wird mit folgender Änderung gebilligt: Die bisherige Formulierung in Punkt 7 „Finanzierung“ ist zu streichen und als nachrichtliche Übernahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 zur Vorlage VO/2111/18 (dort Punkt 7 des Sachverhaltes) durch folgende Formulierung zu ersetzen:

Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Stadt Neustadt in Holstein. Der BUND wird die Kosten für die zum Bauleitplanverfahren zu erstellenden Gutachten (Umweltbericht, Gewässerschutz, Artenschutz etc.) tragen.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 32

 

Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Frau Körting verlässt die Sitzung nach der Abstimmung. Es sind mithin 31 Stadtverordnete anwesend.