Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Böckenhauer erläutert den Sachverhalt und führt zu den Gründen und Umfang der Änderung aus.
Diskussion: Auf Nachfrage von Herrn Cremer führt Bürgermeister Spieckermann gemäß Vorlageninhalt zum Wesen einer Stadtverordnung aus, die nach § 55 (3) LVwG lediglich dem Gremium zur Kenntnisnahme vorzulegen sei und wiederholt die in den Ausweichbewegungen des Parkverkehrs liegende Begründung der Einbeziehung des Parkplatzes P9 in die Änderung der Parkgebührenverordnung.
Beschluss: Der Sachverhalt und die Änderung der Parkgebührenverordnung werden zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||