Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.09.2022 die Nachbesetzung von Ausschussplätzen sowie neue Stellvertretungen mitgeteilt. Entsprechend dieser Mitteilung werden die im Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen bei den Ausschussbesetzungen zur Wahl vorgeschlagen.
Ferner scheiden nach § 46 Abs. 3 Satz 6 GO wählbare Bürgerinnen und Bürger als Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss aus, wenn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden. Herr von Hörsten wäre insofern als nunmehr nachgerückter Stadtverordneter und ehemaliges bürgerliches Mitglied erneut in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu wählen.
Die FDP-Fraktion stellt darüber hinaus seit dem 23.08.2019 mit Herrn von Hörsten ein zusätzliches Mitglied im Stadtwerkeausschuss nach § 46 Abs. 2 GO, da sie bei den Neubesetzungen der Fachausschüsse durch die Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2019 dort keinen Sitz erhalten hat (stimmloses Grundmandat). Hier wurde nun per 15.09.2022 mit Herrn Kraatz ein Vertreter benannt. Den Entsendungen von zusätzlichen Mitgliedern nach § 46 Abs. 2 GO und deren Vertretungen nach § 46 Abs. 4 GO als Ergebnis eines fraktionsinternen Willensbildungsprozesses braucht die Stadtverordnetenverammlung nicht zustimmen; der Sachverhalt wird ihr hiermit zur Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag:Die von der FDP-Fraktion benannten nachrückenden Ausschussmitglieder und die geänderten Stellvertretungen der Ausschüsse werden nach § 46 GO i.V.m. §§ 7 und 8 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wie folgt neu gewählt:
Ausschuss Position bisher neu
Hauptausschuss Mitglied Sebastian Kraatz Sebastian Kraatz
Ausschuss f. gesell- Mitglied Jan Gerthenrich Horst von Hörsten
Planungs-, Umwelt- Mitglied Horst v. Hörsten (bürgerl.) Horst von Hörsten
Tourismusausschuss Mitglied Jan Gerthenrich Sebastian Kraatz
Finanzielle Auswirkungen:
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