Beschluss:
1.Bei dem im Wirtschaftsplan des Tourismus-Service unter „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ explizit „Punkt 14. Dienstleistung TALB“ veranschlagten Ansatz wird ein Teilbetrag von 50.000 € gesperrt. Die Werkleitung kann den Sperrvermerk nach dem Beschluss des Wirtschaftsplans in der Verwaltungsratssitzung der TALB, die am 22.01.2019 stattfindet, unter Information des Tourismusausschusses aufheben.
2.Dem Wirtschaftsplan 2019 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin nach § 12 EigVO wird zugestimmt.
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