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Vorlage - VO/2078/18  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
05.11.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
13.12.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

Als Entwurf ist die Satzungsänderung der vorstehend genannten Satzung (Anlage 1) beigefügt.

In dieser Satzung sind die gebührenmäßigen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Neukalkulation für 2019 dargestellt. In dem Zusammenhang sind im Zuge dieser Kalkulation Grund- und Verbrauchsgebühren kalkuliert worden.

Grundlage der Kalkulation ist die Stellungnahme zur Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Firma aquabench. Dabei wurde festgestellt, dass die aufgezeigten Gebührenveränderungen für das kommende Jahr unausweichlich sind. Die Stellungnahme kann bei der Werkleitung eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor.

 

Das Ergebnis der Berechnung der kostendeckenden Gebühren stellt sich folgendermaßen dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis der Kal­kulation durch aquabench in Euro

Gebühren

(bisher)

Euro

Benutzungsgebühr A für Grundstücke, die an die Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind

a)      Grundgebühr:

keine Veränderung

b)  3,18 Euro / m³

a) Grundgebühr: je nach Nenngröße des Wasserzählers zwischen 36,00 Euro/Jahr und          864,00 Euro/Jahr

b) Verbrauchsgebühr: 2,96 Euro / m³    

Benutzungsgebühr B für Grundstücke, von denen Schmutz­wasser aus Hauskläranlagen abge­nommen wird

50,16 Euro/m³

42,66 Euro/m³

Benutzungsgebühr C für Grundstücke, von denen Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben übernommen wird

37,62 Euro/m³

30,86 Euro/m³

 

Aufgrund dessen wird von den Stadtwerken vorgeschlagen, die Gebührensätze – wie von der aquabench kalkuliert - zu beschließen.

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Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Satzungsentwurf wird gem. Anlage 1 als 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2019 zugestimmt.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zur Änderung Satzung Schmutzwasserbeseitigung (49 KB)