Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:
Als Entwurf ist die Satzungsänderung der vorstehend genannten Satzung (Anlage 1) beigefügt. In dieser Satzung sind die gebührenmäßigen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Neukalkulation für 2019 dargestellt. In dem Zusammenhang sind im Zuge dieser Kalkulation Grund- und Verbrauchsgebühren kalkuliert worden. Grundlage der Kalkulation ist die Stellungnahme zur Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Firma aquabench. Dabei wurde festgestellt, dass die aufgezeigten Gebührenveränderungen für das kommende Jahr unausweichlich sind. Die Stellungnahme kann bei der Werkleitung eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor.
Das Ergebnis der Berechnung der kostendeckenden Gebühren stellt sich folgendermaßen dar:
Aufgrund dessen wird von den Stadtwerken vorgeschlagen, die Gebührensätze – wie von der aquabench kalkuliert - zu beschließen. Beschlussvorschlag:Dem vorgelegten Satzungsentwurf wird gem. Anlage 1 als 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2019 zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||