Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2085/18  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umstellung des Rechnungswesens von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung (Doppik)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
13.12.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gem. § 75 Abs. 4 GO Satz 1 und 2 ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung zu führen. Abweichend hiervon kann die Gemeindevertretung bestimmen, dass die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird.

Die entsprechende Gemeindehaushaltsverordnung kameral vom 30. August 2012 wurde am 14. August 2017 in § 46 dahingehend geändert, dass die Gültigkeitsdauer nicht mehr 5 Jahre beträgt (ab dem 01.01.2018 bis 31.12.2022), sondern bereits am 31. Dezember 2019 endet. Eine Neuauflage der GemHVO kameral ist zumindest fraglich.

Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) hatte bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahre 2005 – 2012 angeregt, die Buchführung umzustellen. Diese Empfehlung wurde im Prüfbericht der Jahre 2013 – 2017 wiederholt. Das GPA weist darauf hin, dass die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen in der Regel eine Vorlaufzeit von drei Jahren benötigt.

 

Der Umstellungsprozess kann in folgende Schwerpunkte gegliedert werden:

 

  1. Auswahl der Finanzsoftware – Erstellung eines Anforderungskataloges, Sichtung mehrerer Verfahren, ggf. Ausschreibung der Software.
  2. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung und der Kämmerei auf kaufmännische Buchhaltung (Finanzbuchhaltungs-/Bilanzbuchhaltungslehrgänge, Schulung in Anlagenbuchhaltung), Grundschulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  3. Produktbildung
  4. Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens.

 

Die Gesamtkosten des Umstellungsprozesses können derzeit nicht beziffert werden. Im Haushaltsplan 2019 wurde der Ansatz 0200.5620 Aus- und Fortbildung um 10.000 € aufgestockt.

Die Erfassung und Bewertung des Bestandsvermögens ist weitestgehend erfolgt, neue Anlagegüter werden seit 2005 laufend erfasst. Seit dem Jahr 2016 ist der Anlagenspiegel Anlage zur Jahresrechnung. Vor Übernahme der Bestände in die Eröffnungsbilanz, sollten diese einer externen Prüfung unterzogen werden.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neustadt in Holstein stellt das Rechnungswesen von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung (Doppik) um.

 

Die Umstellung erfolgt zum 01.01.2021, alternativ zum 01.01.2022.

 

Die erforderlichen Mittel werden in den jeweiligen Haushalten bereitgestellt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine