Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und skizziert an einem Planauszug den zu beratenden Bereich. Er verweist auf die sich aus der verteilten Tischvorlage ergebenden Änderungen der textlichen Festsetzungen, die in der Vorberatung im Fachausschuss einstimmig beschlossen worden seien und damit den Beschlussvorschlag ergänzen.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Frau Giszas stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, vor Beantragung der naturschutzrechtlichen Genehmigung über die Lage der beiden nicht in der Planzeichnung verorteten Knickdurchbrüche die Zustimmung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses einzuholen. Sie begründet dieses mit der Notwendigkeit im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit aufgrund des fehlenden Fußweges auf der Nordseite der Straße den Grundstückseigentümer nicht ohne Zustimmung der Stadt über die Lage der Durchbrüche entscheiden zu lassen.
Der Vorsitzende lässt über den gem. Tischvorlage und der Vorberatung im Fachausschuss geänderten Punkt 1 zusammen mit Punkt 2 sowie getrennt zu dem eingereichten Fraktionsantrag der SPD als Punkt 3 abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1.Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Die textlichen Festsetzungen werden um folgenden Absatz ergänzt:
Der nördlich der Straße „Am Kiebitzberg“ vorhandene Knick darf an zwei weiteren Stellen für je einen Zugang von 4 m Breite durchbrochen werden. Diese Durchbrüche sind in der Planzeichnung nicht verortet. Als Ausgleich ist innerhalb des Plangebietes ein Knick in der Länge von 24 m neu anzulegen. Die Neuanlage des Knicks ist in der Planzeichnung ebenfalls nicht verortet.
Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.
2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3.Über die genaue Lage der beiden nicht in der Planzeichnung verorteten Knickdurchbrüche ist vor Beantragung der naturschutzrechtlichen Genehmigung beim Kreis Ostholstein die Zustimmung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses einzuholen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: zu 1 und 2: einstimmig zu 3: einstimmig
Herr Hansen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
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