Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2119/18 Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   0 Bürgermeister

Herr Schumacher bittet vor Behandlung des Tagesordnungspunktes um eine Sitzungsunterbrechung, da die BGN-Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Bürgervorsteher Sela unterbricht die Sitzung von 16:15 bis 16:27 Uhr.

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester führt zur Vorlage aus. Eine entsprechende Abweichung von den Vergaberegelungen der Hauptsatzung habe die Stadtverordnetenversammlung bislang noch nie getroffen. Er berichtet von der Vorberatung im Hauptausschuss und verdeutlicht, dass sich die Ermächtigung zu den Vergabeentscheidungen durch den Bürgermeister als Versuch zunächst nur auf den ersten Bauabschnitt des Gymnasiums beziehen solle.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt erklärt, dass die Selbverwaltung mit dieser Entscheidung auf elementare Rechte verzichte. Das Vertrauen in den Bürgermeister sei jedoch gegeben. Die Verwaltung habe die Übertragung der Vergabeentscheidungen plausibel begründet. Er stellt für die CDU-Fraktion den ergänzenden Antrag, vor Vergabe der ersten Planungsleistung an den Architekten eine Entscheidung durch den Hauptausschuss herbeizuführen und begründet dieses mit der Wichtigkeit des Bauvorhabens, das mit der Architektenauswahl stehe und falle. Der Hauptausschuss tage 14-tägig und könne kurzfristig entscheiden.

 

Herr Schumacher erklärt, dass die BGN-Fraktion zwar der Verwaltung vertraue, aber nach wie vor nicht das Sanierungsvorhaben mittrage. Er zieht Parallelen mit den Asbestfunden bei der aktuellen Sanierung des Reinbeker Schulzentrums Mühlenredder und stellt für die BGN-Fraktion den Antrag, vor dem Vergabeverfahren einen neutralen Gutachter mit Asbestuntersuchungen zu beauftragen.

 

Herr Dr. Böckenhauer schildert, dass die Fraktion B‘90/GRÜNE dem durch den CDU-Antrag erweiteren Beschlussvorschlag zustimmen werde. Auch seine Fraktion habe zunächst Zweifel gehabt, auf Selbstverwaltungsrechte verzichten zu wollen. Die Eilbedürftigkeit der Maßnahmen und der beabsichtigte Ablauf der regelmäßig Berichterstattung über die erteilten Aufträge sowie den Planungs- und Baufortschritt mit der Einbeziehung der Gremien hätten hingegen ein Umdenken erwirkt.

 

Herr Holtfester erklärt, dass Altlastenuntersuchungen explizit in der Vorlage aufgeführt und bereits Angebote eingeholt worden seien.

 

Herr Greve beschreibt sein Unverständnis darüber, dass die CDU-Fraktion, die mit Prüfaufträgen und Verfahrenserweiterungen das Herbeiführen eines Beschlusses zur Sanierung oder zum Neubau des Gymnasiums verzögert hätten, nun den Verwaltungsvorschlag zur beschleunigten Abwicklung der Planungs- und Bauleistungen mittragen wolle.              /Einwendung in der Folge-

sitzung Hp 05.03.19

Frau Giszas erklärt, dass die SPD-Fraktion aufgrund des vorhandenen Vertrauens in den Bürgermeister sowohl den Verwaltungsvorschlag als auch dem ergänzenden CDU-Antrag zustimmen werde.

 

Bürgervorsteher Sela lässt über den Verwaltungsvorschlag als Punkt 1, den CDU-Antrag als Punkt 2 und den BGN-Antrag als Punkt 3 einzeln abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1.Abweichend von der Hauptsatzung wird der Bürgermeister aus Dringlichkeitsgründen von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, unter Einhaltung der Vergabevorschriften die für den Förderantrag erforderlichen Planungsleistungen für das Gesamtgebäude sowie die Planungs- und Bauleistungen für den geförderten 1. Bauabschnitt des Küstengymnasiums nach Planungs- und Baufortschritt ohne vorherige Beteiligung des Hauptausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung zu beauftragen, sofern diese sich im Rahmen der bisherigen Kostenschätzungen bewegen.

Der Bürgermeister wird verpflichtet, im Hauptausschuss regelmäßig über den Planungs- und Baufortschritt zu berichten.

Wichtige planerische Entscheidungen sind dem Planungs- Bau- und Umweltausschuss, Fragen des Raumprogrammes dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vertreter der Schule zur Entscheidung vorzulegen.

 

2.Vor der Vergabe der ersten Planungsleistung an den Architekten ist eine Entscheidung durch den Hauptausschuss herbeizuführen.

 

3.Vor dem Vergabeverfahren (umgehend) ist ein neutraler Gutachter wegen Asbestuntersuchungen zu beauftragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1: Ja-Stimmen: 30Nein-Stimmen: 2Enthaltungen: 1

zu 2: Ja-Stimmen: 27Nein-Stimmen: 4Enthaltungen: 2

zu 3: Ja-Stimmen: 10Nein-Stimmen: 18Enthaltungen: 5

 

 

 

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