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Auszug - Wirtschaftsplan Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin 2019  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2080/18-1 Wirtschaftsplan Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr CremerBezüglich:
VO/2080/18
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Cablitz, Petra  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Bericht:

Der Vorsitzende des Tourismusausschusses Herr Cremer führt zur Vorlage aus. Er bezeichnet den zu beschließenden Wirtschaftsplan als sehr investiv. Der Tourismus-Service komme damit seiner Aufgabenstellung der Planung, Umsetzung und Instandhaltung der küstennahen touristischen Infrastruktur nach. Naturgemäß sei der Wirtschaftsplan dadurch defizitär. Die Tätigkeiten vergangener Jahre würden mit steigenden Gästezahlen, einem vermehrten Kurtaxenaufkommen und gesteigerten Umsätzen Früchte tragen. Als Beispiele für die anstehenden Investitionen nennt er die Sanierung des Dünensteges mit 325.000 €, der barrierefreie Umbau und die Modernisierung des Haus des Gastes mit 450.000 € für 2019 und die Erneuerung der Plattform am Westende der Pelzerhakener Promenade, die zudem mit einem saisonalen Palettensteg erweitert werden soll mit 250.000 €. Letztere seien mit einem Sperrvermerk unter Vorbehalt der Förderfähigkeit versehen. Herr Cremer erinnert an eine Erhebung aus dem Jahre 2015, nach in der Stadt über 1.700 Arbeitsplätze direkt mit dem Tourismus in Verbindung stehen und hieraus 1,5 Mio. € Steuereinnahmen mit steigender Tendenz hochgerechnet werden können.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Kasten unterstreicht, dass angesichts des stetig gestiegenen Verlustausgleichs die Stadt grundsätzliche Überlegungen anstellen müsse. Beispielsweise könne der abzuführende Anteil an die TALB nach wie vor nur mit 68% in die Kalkulationen des Tourismus-Services einfließen, was ggf. zu aktualisieren sei. Auch müsse überprüft werden, ob die Stadt weniger als 41% des Tourismusbeitrags aufbringen könne. Es gebe Gemeinden, deren kommunale Touristikbetriebe geringere Defizite erwirtschaften würden. Insgesamt sei der Tourismus-Service gut aufgestellt; die TALB vermarke erfolgreich. Die CDU-Fraktion werde dem vorgelegten Wirtschaftsplan zustimmen.

 

Frau Giszas erklärt, dass die anstehenden Investitionen nötig seien, um nicht in einen Sanierungsstau zu geraten. Sie unterstreicht die touristische Bedeutung und führt die gestiegenen Übernachtungszahlen auch auf ein gestiegenes Übernachtungsangebot in Pelzerhaken zurück, woran die TALB jedoch keinen Anteil habe. Die TALB sei für das Marketing wichtig, weise aber erneut einen gestiegenen Finanzbedarf auf. Die SPD-Fraktion folgt der von der TALB vorgelegten Begründung der erneuten Bedarfserhöhung nicht und stellt den Antrag, einen Teilbetrag von 50.000 € des Ansatzes für die zusätzlichen Dienstleistungen der TALB im Wirtschaftsplan des Tourismus-Services zu sperren, bis zunächst der Wirtschaftsplan der TALB dem Verwaltungsrat vorgelegt sei.

 

Herr Cremer verdeutlicht, dass Herr Rosinski als TALB-Vorstand im Tourismusausschuss ausführlich den Wirtschaftsplanentwurf erläutert habe. Er appelliert, auch mit der einmaligen Zusatzaufwendung der im Raum stehenden 50.000 € einen Vertrauensvorschuss zu signalisieren.

 

Frau Zimmler erklärt, dass die Fraktion B‘90/GRÜNE dem Wirtschaftsplan nur zustimmen werde, weil die Ausgaben für den barrierefreien Steg unter einem Sperrvermerk stehen. Ihre Fraktion sehe in Anbetracht der Kosten das Vorhaben nach wie vor kritisch. Auch die Kreisbehindertenbeauftrage könne keine Dringlichkeit für diese Maßnahme ersehen, zudem der Steg bereits am steilen Eschenweg ende. Frau Zimmlers Information nach gebe es auch nur eine mündliche Aussage der Unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz läge noch keine Stellungnahme vor.

 

Herr Cremer erwidert, dass der barrierefreie mobile Strandsteg nicht 250.000 € koste. Im Ansatz seien 150.000 € für die nicht förderfähige Erneuerung der Plattform vorgesehen. Durch eine Förderung der Gesamtmaßnahme könne diese gegebenfalls insgesamt günstiger realisiert werden. Da noch kein Antrag gestellt worden sei, könne es auch keinen Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde oder des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz geben.

 

Frau Zimmler verweist auf Folgekosten der Palettenlösung, die durch Auf- und Abbau sowie nachsaisonale Lagerung entstehen und macht deutlich, dass im Fachausschuss die Förderungsquote der Gesamtmaßnahme als eher gering eingestuft worden sei.

 

Herr Kasten führt zu dem von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag auf Einrichtung eines Sperrvermerkes für die zusätzlichen Aufwendungen an die TALB aus, dass der Wirtschaftsplan der TALB dem Verwaltungsrat im Januar vorgelegt werde und er es für unglücklich halte, wenn die Stadt Neustadt in Holstein im Nachhinein den erläuterten und begründeten einmalige Sondermaßnahmen der TALB eine Absage erteilen würde.

 

Frau Giszas wiederholt, dass die SPD-Fraktion nicht ohne das Vorliegen eines Wirtschaftsplans der TALB zusätzliche Mittel im Wirtschaftsplan des Tourismus-Services bereitstellen wolle. Das politisch vorhandene Vertrauen in den Bürgermeister könne nicht mit dem Vertrauen in die TALB und deren Vorstand verglichen werden.

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über den eingereichten SPD-Fraktionsantrag als weitergehenden Antrag sowie über den Beschlussvorschlag der Vorlage getrennt abstimmen.

 

 

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Beschluss:

1.Bei dem im Wirtschaftsplan des Tourismus-Service unter „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ explizit „Punkt 14. Dienstleistung TALB“ veranschlagten Ansatz wird ein Teilbetrag von 50.000 € gesperrt. Die Werkleitung kann den Sperrvermerk nach dem Beschluss des Wirtschaftsplans in der Verwaltungsratssitzung der TALB, die am 22.01.2019 stattfindet, unter Information des Tourismusausschusses aufheben.

 

2.Dem Wirtschaftsplan 2019 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin nach § 12 EigVO wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1: Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 23Enthaltungen: 1

zu 2: einstimmig

 

 

 

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