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Auszug - Haushaltssatzung und -plan 2019  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 24
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2082/18-1 Haushaltssatzung und -plan 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2082/18
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert ausführlich den Beratungsverlauf im Hauptausschuss und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt geht auf die positive Entwicklung der Einnahmen, vor allem des Umsatzsteueranteils, ein, die zu der guten finanziellen Situation der Stadt geführt habe, nachdem die Politik hierfür stabile Rahmenbedingen schuf. Der Reduzierung der Schlüsselzuweisungen durch eine niedrigere amtliche Einwohnerzahl werde durch die weitere Ausweisung von Neubaugebieten entgegengewirkt. Das Volumen des Verwaltungshaushalts sei mit 37 Mio. € so hoch wie nie. Trotz des ausgeglichenen Verwaltungshaushalts müsse verantwortungsvoll mit den Steuermitteln umgegangen und sorgfältig die zukünftigen und notwendigen Ausgaben abgewogen werden. Der Kreis habe die Kreisumlage auf 35% gesenkt und damit sein Versprechen gegenüber dem Gemeindetag eingehalten, gleichwohl hätte man sich aus gemeindlicher Sicht in Anbetracht von zweistelligen Millionenüberschüssen im Kreishaushalt eine höhere Senkung gewünscht. Mit dem zu verabschiedenden Haushalt werde eine Gesamtverschuldung von über 30 Mio. € beschlossen, wobei sich die Maßnahmen des Investitionsprogramms als überwiegend unabwendbar darstellen. Der Schuldenstand verdoppele sich damit auf über 2.000 € je Einwohner. Als Ergebnis einer anstehenden Gratwanderung zwischen Investitionen und Konsolidierung sei es zum einen eine Selbstverpflichtung, zukünftige Ausgaben nur dann zu beschließen, wenn deren Finanzierung gesichert sei und zum anderen eine besondere Aufgabe des Bürgermeisters, neue Einsparungs- und Einnahmemöglichkeiten aufzuzeigen. Der Ausgleich des Haushalts sei nur mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze zu erzielen. In der Kürze der Haushaltberatungen konnte nicht über weitere Konsolidierungsansätze befunden werden, dieses sei nun eine Aufgabe der Selbstverwaltung für die kommende Zeit. Er erläutert einige Modellbeispiele zur Hebesatzanpassung von Grund- und Gewerbesteuer und skizziert deren Auswirkungen auf die Grundeigentümer und Mieter sowie die Gewerbetreibenden als negativ und wettbewerbsbenachteiligend. Mit den vorgeschlagenen Hebesätzen liege Neustadt in Holstein zumindest regional an unrühmlicher Spitze. Die CDU sei keine Steuererhöhungspartei und wisse, dass ein Teil des Neustädter Standortvorteils riskiert werde. Die Karte Steuererhöhungen“ könne nach Ansicht der CDU nur jetzt ausgespielt werden; für die kommenden Jahre müsse man sich andere Wege im Rahmen eines Konsolidierungskonzepts überlegen. Er dankt im Namen der CDU-Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, besonders Frau Becker-Barbarello und Frau Loesch, für die Vorbereitung und Begleitung der Haushaltsberatungen. Nach langer und kontroverser fraktionsinterner Beratung stimme die CDU-Fraktion dem Haushaltsplanentwurf 2019 zu.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass sich der Haushalt nur mit Mühe aufgrund der Anhebung der Realsteuerhebesätze ausgeglichen darstelle, was jedoch zu Befürchten gewesen sei. Ehrgeizige Investitionen bei rückläufigen Einwohnerzahlen forderen hier ihren Tribut. Die Fraktion B‘90/GRÜNE warnten in der Vergangenheit, nicht jeden Fördertopf aufzumachen. Der Verwaltung konnte es nicht gelingen, eine überzeugende Konsolidierungsliste binnen weniger als einer Woche zwischen letzter Hauptausschussberatung und Fraktionssitzungen zu erstellen. Die dort aufgezeigte Variante mit einer 10%-igen Erhöhung der Hebesätze würden das Problem des Haushaltsausgleiches nur verschieben. Die jetzige Erhöhung bewege sich bei der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer nur geringfügig über den empfohlenen Sätzen des Konsolidierungserlasses des Landes und sei damit als moderat zu sehen. Einsparpotenziale und Einnahmemöglichkeiten müssen im laufenden Jahr gesucht werden, wobei auch die freiwilligen Leistungen kritisch zu überprüfen seien. Auch wenn eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben hierbei kein Königsweg sei, entbinde dies nicht von der Verpflichtung, Bereiche der öffentlichen Verwaltung unter Kosten-/Leistungsaspekten verstärkt zu betrachten. Wege, wie die Erweiterung der Einnahmequellen im Jahre 2019 durch die neue Erhebung von Parkgebühren im Stadtgebiet, müssen weiter beschritten werden – hierzu zähle auch die erneute Überprüfung der Einführung einer Stellplatzsteuer. Es könnte Aufgabe des Hauptausschusses sein, die Konsolidierungsliste des Landes auf Umsetzungsansätze für Neustadt in Holstein zu überprüfen. Neustadt in Holstein werde es sich aufgrund der zahlreichen Investitionen kommender Jahre nicht leisten können, auf die Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Die Investitionen seien streng nach Prioritäten vorzunehmen, wobei Schulen und Kindertagesstätten an erster Stelle stehen sollten; deswegen sei es gut gewesen, eine nahezu einvernehmliche Lösung zur Sanierung des Küstengymnasiums auf den Weg gebracht zu haben. Die Belange der anderen Schulen sollten jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Mit dem sozialen Wohnungsbau und dem Verwaltungsneubau für die Ämter 2 und 3 sei man auf einem guten Weg. Weitere Planungsausgaben für den Wohnmobilstellplatz in Rettin seien in Anbetracht der Haushaltlage hingegen nicht mehr möglich, hier solle man auf den Sachverstand der Verwaltung vertrauen, die sich von je her gegen die politisch präferierte Lösung ausgesprochen habe. Die Fraktion B‘90/GRÜNE bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und freut sich, dass der Amtsbeginn des Bürgermeisters sehr gut angelaufen sei.

 

Herr Schumacher verdeutlicht, dass die Rechnungsabschlüsse in der Vergangenheit stets zusätzliche Einnahmen bescherten. Die Finanzabteilung habe rechtzeitig signalisiert, dass durch sinkende Steuereinnahmen, Einwohnerzahlen und Schlüsselzuweisungen mit erheblichen Einbußen zu rechnen sei - trotz guter Wirtschaftslage, neu ausgewiesener Baugebiete und augenscheinlich erhöhter Nachfrage zum Kindertagesstättenangebot. Es sei für die Stadt wichtig, das Heft des Handelns durch die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes in der Hand zu behalten. Das Gemeindeprüfungsamt würde anderenfalls bei einem unausgeglichenem Haushalt auf höhere Elternbeiträge zu den Kindertagesstätten und Einsparungen bei den freiwilligen sozialen Ausgaben bestehen. Durch eine Anhebung der Realsteuerhebesätze werde dieses vermieden. Die BGN-Fraktion werde dem vorgelegten Haushalt zustimmen.

 

Herr Greve führt ebenfalls zu der allgemein guten Konjunkturlage aus, die die Gestaltung des Haushaltes ermögliche. Investitionen und Verwaltungshaushaltsvolumen seien nie zuvor in solcher Höhe beschlossen worden. Der Gewinn der Stadtwerke könne zukünftig nicht, wie in diesem Jahr, für die dortige Eigenkapitalaufstockung verwendet werden, sondern müsse erneut an die Stadt abgeführt werden. Auch die SPD sei keine Steuererhöhungspartei; die vorgesehenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze seien jedoch für die einzelnen Betroffenen vertretbar und für den Haushalt unerlässlich. Die SPD-Fraktion werde dem vorgelegten Haushaltsentwurf zustimmen. Dieser weise keine Kürzungen in den sozialen Bereichen aus. Die Gesamtverschuldung mit den Eigenbetrieben steige von 22 Mio. € im Jahre 2016 auf 72 Mio. € zum Ende der Finanzplanungsperiode 2022, woraus sich jedoch ein enormer Handlungsbedarf hinsichtlich der Konsolidierungsbemühungen ergebe. Er erwarte, dass der Kreis Ostholstein nach dem dort jetzt erfolgten Konsolidierungsabschluss und in Anbetracht seiner erwirtschafteten Überschüsse und Rücklagen die Kreisumlage für das Jahr 2020 weiter reduziere. Die SPD-Fraktion spricht ihren Dank der ausgeschiedenen Bürgermeisterin und dem amtierenden Bürgermeister und der Verwaltung aus.

 

Herr Kraatz ergänzt für die FDP-Fraktion die sich wiederholenden Argumente seiner Vorredner dahingehend, als dass auch die Selbstverwaltung zum Kreise der Betroffenen bei einer Gebühren- und Steuererhöhung gehöre; auch diejenigen, die Erhöhungen beschließen, würden mithin diese zahlen. Er würde sich von einem „Wir und die“-Bild distanzieren wollen. Die FDP-Fraktion würdigt die Arbeit der Verwaltung und dankt der Selbstverwaltung für den fairen Umgang miteinander.

 

 

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Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandsteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

36.981.500 €

 

in der Ausgabe auf

36.981.500 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

16.980.000 €

 

in der Ausgabe auf

16.980.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

14.123.100

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.505.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

194,27

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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