Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2097/18  

 
 
Betreff: Feuerwehrbedarfsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
13.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
13.12.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

 

Um diese Aufgabe (kommunale Selbstverwaltungsaufgabe) konkretisieren zu können, haben einige Bundesländer bereits rechtliche Grundlagen geschaffen, die die Kommunen verpflichten, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Feuerwehrbedarfsplan) für den Bereich des örtlichen Brandschutzes auszuarbeiten. In Schleswig-Holstein besteht eine derartige Rechtsgrundlage zwar noch nicht. Dennoch wird den Kommunen sehr nahegelegt, Feuerwehrbedarfspläne zu erstellen, zumal diese bereits jetzt ein Entscheidungskriterium bei der Bewilligung von Fördermitteln für Fahrzeugbeschaffungen sind.

 

Unter einem Feuerwehrbedarfsplan ist eine umfassende Darstellung sowie vorausschauende Festlegung des für die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Bedarfs einer Gemeinde zu verstehen.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist also ein Planungsinstrument der Gemeinde als Träger des Feuerwehrwesens. Kern des Feuerwehrbedarfsplanes ist folgendermaßen aufgebaut:

 

Über die Anzahl der Einwohner/innen und die Infrastruktur einer Gemeinde ergibt sich ein „Risiko“, das mit Risikopunkten numerisch bewertet wird. Die vorhandenen Löschfahrzeuge werden mit so genannten Fahrzeugpunkten bewertet. Aus der Gegenüberstellung der Risikopunkte mit den Fahrzeugpunkten ergibt sich die Sicherheitsbilanz.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird ein kritischer Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft. Auf der Grundlage der Risikobeschreibung einer Gemeinde lassen sich aus dem Feuerwehrbedarfsplan die folgenden Bemessungswerte ermitteln:

 

- die Einsatzmittel mit den erforderlichen Löschfahrzeugen,

- die Einsatzkräfte,

- die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit im Ausrückebereich (Einhalten von Hilfsfristen).

 

Auf der Grundlage eines von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein entwickelten Modells für einen Feuerwehrbedarfsplan hat der Vorstand der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Neustadt in Holstein entwickelt, der erstmals 2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Eine Fortschreibung ist entsprechend der künftigen Entwicklung der Stadt Neustadt in Holstein etwa alle drei Jahre vorzunehmen.

 

Die vorliegende erste Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes kommt im Ergebnis zu einer defizitären Sicherheitsbilanz, die aber durch ein beigestelltes Löschfahrzeug des Bundes derzeit ausgeglichen werden kann.

 

Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen sind vorgesehen:

- 2019 Tanklöschfahrzeug TLF 4000

- 2020 Löschgruppenfahrzeug HLF

- 2021 Drehleiter 23/12

 

Zudem soll der hauptamtliche Feuerwehrgerätewart im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Feuerwehrbedarfsplan wird in der Sitzung des Ausschusses am 13.11.2018 erläutert werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der zweiten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan 2018 (698 KB) PDF-Dokument (687 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Feuerwehrbedarfsplan 2018 Anlagen (44 KB)