Beschluss:
1.Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Die textlichen Festsetzungen werden um folgenden Absatz ergänzt:
Der nördlich der Straße „Am Kiebitzberg“ vorhandene Knick darf an zwei weiteren Stellen für je einen Zugang von 4 m Breite durchbrochen werden. Diese Durchbrüche sind in der Planzeichnung nicht verortet. Als Ausgleich ist innerhalb des Plangebietes ein Knick in der Länge von 24 m neu anzulegen. Die Neuanlage des Knicks ist in der Planzeichnung ebenfalls nicht verortet.
Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.
2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3.Über die genaue Lage der beiden nicht in der Planzeichnung verorteten Knickdurchbrüche ist vor Beantragung der naturschutzrechtlichen Genehmigung beim Kreis Ostholstein die Zustimmung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses einzuholen.
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