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Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
1. Der Bebauungsplan Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ soll im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wie folgt geändert werden:
Es sollen weitere Baumöglichkeiten in diesem Bereich geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
Beschluss:
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
1.Der Bebauungsplan Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wie folgt geändert werden:
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
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