Beschluss:
Die Gebührensätze werden, ausgehend von einem 1-jährigen Kalkulationszeitraum, zum 01.01.2019 wie folgt beschlossen:
1. Niederschlagswassergebühren:
Der Gebührensatz bleibt unverändert bei 0,26 EUR/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche.
2. Schmutzwasserwassergebühren:
• Benutzungsgebühr A
o Grundgebühr unverändert
o Verbrauchsgebühr – 3,18 EUR/m³ Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr B
o 50,16 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr C
o 37,62 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
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