1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „nördlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeüber die Auslegung zu benachrichtigen.
08.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „nördlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Stand 07.11.2017) gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeüber die Auslegung zu benachrichtigen.