1. Dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt.
2. Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen“ (Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein) wird gem. § 84 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 beschlossen.
08.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt.
2. Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen“ (Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein) wird gem. § 84 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: Enthaltung:
Herr Weber lässt aufgrund der vorgerückten Stunde (23.40 Uhr) darüber abstimmen, ob die noch ausstehenden Tagesordnungspunkte in der Sondersitzung des BauPA am 13.11.2017 beraten werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschluss:
Zur Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch erfolgt kein Beschluss. Die Vorlage wird zurückverwiesen.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15Nein-Stimmen: 13Enthaltung: 1
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22.02.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt.
2.Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen“ (Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein) wird gem. § 84 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Heckel ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend.