Der Bebauungsplan Nr. 19 „Am hohen Ufer“ soll nicht geändert werden, so dass Ferienwohnungen als Betriebe des Beherbergungsgewerbes in Teilen von Gebäuden weiterhin allgemein zulässig sind.
22.06.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 11 - zurückgestellt
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Seite 1
19.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 19 „Am hohen Ufer“ soll nicht geändert werden, so dass Ferienwohnungen als Betriebe des Beherbergungsgewerbes in Teilen von Gebäuden weiterhin allgemein zulässig sind.