Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Weise erinnert daran, dass Herr Schauz, der heute wieder anwesend ist, in der letzten Sitzung die Entwürfe des Gestaltungshandbuches und der Gestaltungssatzung ausführlich vorgestellt hat. Heute ist die Diskussion und Beschlussfassung vorgesehen, der endgültige Beschluss soll dann in der nächsten Stadtverordnetenversammlung gefasst werden.
Diskussion: Herr Heckel fragt, weshalb die Straßen „Ziegelhof“ und „Am Binnenwasser“ – im Gegensatz zu den Straßen „Am Hafensteig“ und „Krabbenstraße“ – nicht in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Frau Weise antwortet, dass man sich bei der Festlegung des Geltungsbereiches an den Grenzen des Sanierungsgebietes (wg. der Förderung durch das Innenministerium) und am Geltungsbereich der alten Gestaltungssatzung orientiert habe, außerdem sei der Bedarf berücksichtigt worden. Für das Gebiet am Ziegelhof sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes (wg. des Stadtwerke-Grundstückes) vorgesehen, in dem auch gestalterische Aspekte festgesetzt werden könnten.
Herr Weber zählt die wichtigsten architektonischen Bauteile und Gliederungselemente auf, deren Gestaltung von großer Bedeutung für das Stadtbild ist und zu denen die Gestaltungssatzung daher Aussagen trifft.
Herr Brodowski erinnert an die intensive Diskussion zum Thema „Werbeanlagen“ im Bereich des Glücksklee-Gebäudes und der Hafenwestseite. Er fragt, ob auch hier Festsetzungen zur Größe und Gestaltung von Werbeanlagen vorgesehen seien. Frau Weise antwortet, dass in den §§ 11 und 12 der Gestaltungssatzung Aussagen über die Größe und Gestaltung von Werbeanlagen enthalten seien, natürlich mit anderem Inhalt als in der Werbesatzung für die Hafenwestseite, wo es eher auf die Fernwirkung ankomme als in der Altstadt.
Herr Greve fragt zu § 13 „Abweichungen“, aus welchen Personen sich der „mobile Gestaltungsbeirat“ zusammensetzt und wer das „Einvernehmen der Gemeinde“ erteilt. Frau Weise antwortet, dass der „mobile Gestaltungsbeirat“ ein externes Gremium ist, das bei Bedarf zusammenkommt. Dieses könne sich z.B. aus Mitgliedern der Architektenkammer zusammensetzen. Das „Einvernehmen der Gemeinde“ sei z.Zt. von der Stadtverordnetenversammlung auf die Bürgermeisterin und – in bestimmten Fällen – auf sie selbst delegiert.
Der Vorschlag von Herrn Vowe, den Begriff „mobiler Gestaltungsbeirat der Stadt Neustadt in Holstein“ in § 2 der Satzung („Begriffsbestimmungen“) zu definieren, wird von den Ausschussmitgliedern und von Frau Weise positiv aufgenommen. Herr Weber schlägt die Formulierung „von der Architektenkammer zu bestellende Fachleute“ vor.
Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit einer Ergänzung zum mobilen Gestaltungsbeirat und lässt im BauPA darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt.
2. Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen“ (Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein) wird gem. § 84 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 mit folgender Änderung beschlossen: Der Begriff „mobiler Gestaltungsbeirat der Stadt Neustadt i.H.“ ist unter den Begriffsdefinitionen aufzuführen und zu erläutern.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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