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Auszug - 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 24:00 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1773/17 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Frau Weise verliest den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalt. Nach dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2017 hat das Planungsbüro Ostholstein in sehr kurzer Zeit einen Entwurf erstellt, welcher der Verwaltung erst kurz vor der Versendung der Unterlagen an den BauPA zugegangen ist. Daher werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen heute eingebracht.

 

Herr Soltau (Architekturbüro Schünemann) erläutert anhand einer Präsentation: ein Luftbild, den noch gültigen B-Plan Nr. 83, das der neuen Planung zugrunde liegende Bebauungskonzept, einen Geländeschnitt, Fotos von bereits gebauten Beispielen, Grundrisse und die Reihenhauszeile mit dem geplanten Wechsel von II- und III-geschossigen Häusern. Es sind 84 – 88 Wohnungen und eine Gewerbefläche vorgesehen. Je Wohnung ist ein Stellplatz geplant. Da alle Wohnungstypen die Voraussetzungen für eine Förderung im sozialen Wohnungsbau erfüllen, kann eine Segregation vermieden und eine soziale Durchmischung ermöglicht werden. 

 

Frau Pflanz (Planungsbüro Ostholstein) erläutert die Planzeichnung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83, in welche die Änderungsvorschläge der Verwaltung bereits eingearbeitet sind. Die textlichen Festsetzungen wurden weitgehend aus dem Ursprungsplan übernommen, Abweichungen werden erläutert.

 

Frau Weise ergänzt, dass der geplante Wechsel von II- und III-geschossigen Reihenhäusern in einem Bebauungsplan schwierig festzusetzen ist. Daher solle dies in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Diskussion / Bürgerbeteiligung:

Herr Heckel stellt fest, dass die im Bebauungskonzept dargestellten Gebäude ausschließlich Flachdächer haben.

Herr Soltau antwortet, dass Wohnungen mit Dachschrägen schwer zu nutzen seien, Freisitze müssten in Dacheinschnitten angeordnet werden, dies sei sehr aufwändig und teuer und schwer zu fördern. Außerdem sei der sommerliche Wärmeschutz bei Beton-Flachdächern besser. Nach den textlichen Festsetzungen (Ziff. 11.1) sei keine Dachform vorgeschrieben oder ausgeschlossen.

 

Der Vorschlag von Frau Giszas, Gründächer zumindest auf Flachdächern festzusetzen, findet die allgemeine Zustimmung des Ausschusses.

 

Frau Weise stellt hinsichtlich der zulässigen Dachformen fest, dass es sich bei diesem Plangebiet nicht um die Altstadt handelt. Außerdem weist sie darauf hin, dass ein viertes Geschoss als Nicht-Vollgeschoss zulässig ist.

 

Auf die Frage von Frau Giszas, ob die Wohnungen behindertengerecht seien, antwortet Herr Soltau, dass alle Wohnungen barrierefrei seien.

 

Der Vorschlag von Herrn Vowe, auf den Reihenhäusern Pultdächer vorzuschreiben, um hier die Aufbringung von Photovoltaik-Anlagen zu erleichtern, findet keine Mehrheit, da damit die Öffnung der Dachgeschosse (Fenster) zur Südseite verhindert würde.

 

Herr Morgenroth begrüßt die Festsetzung von Gründächern. Für das Niederschlagswasser schlägt er eine dezentrale Entwässerung (Rigolen) vor.

Herr Volker Schmidt (Fa. Gollan) weist auf den hier anstehenden Lehmboden hin.

Frau Pflanz erklärt, dass für diese Art der Versickerung ein hydrogeologisches Gutachten gefordert werde, das die ausreichende Aufnahmekapazität des Bodens nachweise.

Frau Weise ergänzt, dass solche Rigolen möglicherweise dem in der Abwassersatzung der Stadtwerke enthaltenen „Anschluss- und Benutzungszwang“ widersprechen.

 

In den beiden Ausschüssen wird darüber abgestimmt, ob die Möglichkeit einer Versickerung des Niederschlagswassers geprüft werden soll. In beiden Ausschüssen findet sich hierfür keine Mehrheit.

 

Herr Buchwald weist darauf hin, dass die im Bebauungskonzept enthaltene zweimalige Unterbrechung der Reihenhauszeile im B-Plan-Entwurf nicht festgesetzt ist. Sein Vorschlag, dies zu ändern, findet die allgemeine Zustimmung des Ausschusses.

 

Herr Vowe befürchtet, dass bei den textlichen Festsetzungen zur Außenwandgestaltung (Ziff. 11.2) auch ein greller hellgrüner Putz zulässig wäre. Der Ausschuss ist einhellig der Meinung, dass grelle Farbtöne ausgeschlossen werden sollen, die exakte Formulierung bleibt der Verwaltung überlassen.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der Änderung, dass dieser sich nicht auf die in der Vorlage enthaltene, sondern auf die in der Sitzung vorgestellte Fassung bezieht. Außerdem nimmt er die Vorschläge von Frau Giszas, Herrn Buchwald und Herrn Vowe auf.

 

Frau Weise erklärt, dass in der Planfassung, die an die Stadtverordneten versandt wird, die heute beschlossenen Änderungen bereits eingearbeitet sein werden.

 

 

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Beschluss:  

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden in der Sitzung vorgestellten Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt:

-          Flachdächer sind zu begrünen

-          Im WA-1 ist die überbaubare Grundstücksfläche mindestens zwei Mal zu unterbrechen

-          Für verputzte Außenwände sind grelle Farbtöne auszuschließen

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu

      legen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aus

      legung zu benachrichtigen.     

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

 

 

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