Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Weise teilt mit, dass in der Sitzung am 04.05.2017 im Rahmen einer anstehenden Entscheidung zur Erhaltungssatzung zur Kenntnis genommen wurde, dass Abbruchgenehmigungen gem. § 173 BauGB mit Nebenbestimmungen versehen werden können und dass der Abbruchantrag zurückgezogen wurde. Sie weist darauf hin, dass dieses Thema heute wieder auf der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil steht.
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