Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Dem Bau- und Planungsausschuss wurde auf seiner Sitzung am 04.05.2017 der Entwurf des Gestaltungshandbuches und der Gestaltungssatzung vorgestellt. Anschließend wurden die Entwürfe zur weiteren Beratung in die Fraktionen gegeben.
Mit dieser Vorlage soll zum einen dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches als Hilfestellung und Erläuterung der Gestaltungssatzung zugestimmt werden. Das Gestaltungshandbuch gibt Empfehlungen zur Gestaltung von Bebauung, Dach, Fassade, Farbe, Werbeanlagen sowie Möblierung von Sondernutzungsflächen und Warenauslagen und zeigt gute vorhandene Beispiele auf. Das Handbuch bietet privaten Eigentümern Information und Aufklärung über mögliche und sinnvolle Aufwertungsmaßnahmen ihrer Immobilie. Es zeigt auf, was attraktive Stadträume ausmacht und in welcher Weise deren prägende Elemente dazu beitragen. Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, Entwicklungen im historischen Ortskern von Neustadt in Holstein zu ermöglichen und zugleich vorhandene Qualitäten in der Gestalt der Bebauung und der öffentlichen Räume zu erhalten und zu stärken. Somit sollen Wertstabilität und Wertsteigerung des Bestands, zusätzliche Lebensqualität, eine hohe Zufriedenheit bei Bewohnenden und Nutzenden, eine größere Attraktivität und eine stärkere Identifikation mit dem Ort ermöglicht werden.
Zum anderen soll der anliegende Entwurf der Gestaltungssatzung beschlossen werden. Die neue Gestaltungssatzung wird die Gestaltungssatzung von 1979/1980 ablösen, die bisher einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Altstadt geleistet hat, jedoch im Zuge der Entwicklungen immer weiterer baulicher und gestalterischer Möglichkeiten nicht mehr dem Anspruch an eine aktuelles und modernes Steuerungsinstrument der Stadt gerecht wird.
Mit der Novellierung der Gestaltungssatzung soll die Qualität der Altstadt von Neustadt in Holstein weiterhin gesichert und gesteigert werden. Es hat sich gezeigt, dass dieses Ziel letztlich für alle Akteure einen Vorteil darstellt. Die Gestaltungssatzung ist darüber hinaus auch ein Instrument zur Bewahrung des städtebaulichen und bauhistorischen Erbes der Altstadt. Diese Bewahrung ist eine Herausforderung, denn die Altstadt ist dynamischer Lebensraum und Hauptgeschäftsbereich der Stadt. Die Vielseitigkeit der Altstadt muss auch eine Vielseitigkeit an Möglichkeiten durch die Gestaltungssatzung erlauben. Daher ist die Gestaltungssatzung auch so angepasst worden, dass diese einen Handlungsrahmen an gestalterischen Möglichkeiten aufzeigt. Dieser Handlungsrahmen ist die Grundlage für eine vielfältige – aber nicht beliebige – Gestaltung der Altstadt.
Private, nicht einsehbare Bereiche des Stadtgefüges (Gebäuderückseiten, Höfe und Gärten) stehen nicht im Fokus des Handbuches und der Satzung, da diese einen vergleichsweise geringen Einfluss auf die Charakteristik des Stadtbilds haben. Daher enthalten Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch fast ausschließlich gestalterische Festsetzungen und Regelungen für den öffentlich zugänglichen und einsehbaren Stadtraum.
Beschlussvorschlag:1. Dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt.
2. Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen“ (Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein) wird gem. § 84 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des Gestaltungshandbuches Entwurf der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |