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Vorlage - VO/1768/17  

 
 
Betreff: 32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Standortverlegung für die Planung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
22.06.2017 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
22.06.2017 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im April 2017 wurde die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den geplanten Wohnmobilstell­platz in Rettin westlich des Strandweges abgeschlossen. Das Gutachten kommt zu dem Ergeb­nis, dass die Planung grundsätzlich FFH-verträglich ist, wenn entsprechende Schutzmaß­nahmen durchgeführt werden. Das Gutachten benennt folgende Maßnahmen (S. 118 FFH-VU):

 

-          Aufschüttung: Anlage des Wohnmobilstellplatzes 0,5 m über dem maximal zu erwartenden Hochwasserstand der angrenzenden Entwicklungsfläche zum LRT 1150 (Lagune).

 

-          Herstellung einer Schutzpflanzung zum FFH-Gebiet aus standortgerechten heimischen Pflanzen aus gebietseigener Herkunft (Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass die an das FFH-Gebiet angrenzende Vegetation ein Höchstmaß an Natürlichkeit erreicht und keine invasiven, gebietsfremden Arten in das FFH-Gebiet eindringen können).

 

-          Aufrechterhaltung und Kontrolle der Abzäunung entsprechend des Managementplanes (Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass Strandbesucher von den zu erhaltenden Lebensraumtypen fern gehalten werden und sich die Lebensraumtypen möglichst natürlich entwickeln können. Diese Maßnahme bezieht sich nicht konkret auf das Vorhaben sondern ist eine Voraussetzung dafür, dass sich die Lebensraumtypen innerhalb des intensiv touristisch genutzten Gebietes überhaupt entwickeln können).

 

Um der Schutzmaßnahme der Aufschüttung zu entsprechen und um die Tragfähigkeit für einen Wohnmobilstellplatz herzustellen, geht das Gutachten davon aus, dass tragfähigkeitserhöhende Kiessande auf dem gesamten Gelände in einer Stärke von 1,2 m bis 1,5 m aufgebracht werden müssen (S. 113 FFH-VU). Bei einer Größe der Fläche von 10.000 m² und einer durchschnittlichen minimalen Füllhöhe von 1,2 m muss daher mit Kosten von min. 340.000 € brutto gerechnet werden (50 cm Füllkies je 20 €/m³, 50 cm Frostschutzschicht je 30 €/m³, 20 cm Schottertragschicht je 45 €/m³). Wird angenommen, dass die durchschnittliche minimale Füllhöhe größer ist und dass die im Gutachten beschriebene Torfschicht (S. 108 FFH-VU) durch das Gewicht der Kiessande gestaucht wird, könnten die Kosten für die Herstellung bei rund 500.000 € brutto liegen. Das bedeutet bei 49 Stellplätzen 7.000 – 10.000 € zusätzliche Kosten je Stellplatz. Diese Kosten beziehen sich ausschließlich auf einen Teil der Herstellung der FFH-Verträglichkeit. Weitere Kosten würden durch die Herstellung des Wohnmobilstellplatzes entstehen (Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Schutzpflanzungen und Abzäunung, Herstellung der einzelnen Stellplätze, Versorgungsgebäude, Schranke etc.). Der Wohnmobilstellplatz in Pelzerhaken für 49 Stellplätze hat vor rund 10 Jahren ohne Sanitärgebäude und Gebäudeabbruch rund 650.000 € gekostet (mit befestigten Oberflächen). Bei einfacher Herstellung des Wohnmobilstellplatzes Rettin in wassergebundener Bauweise kann nach Anpassung der Preise an Inflation und Baukonjunktur von Baukosten in Höhe von rund 350.000 – 500.000 € bzw. 7.000 – 10.000 € je Stellplatz ausgegangen werden (ohne Sanitärgebäude). Das zeigt, dass die Wahl des Standortes West die Baukosten im Durchschnitt um 100 % erhöht (gegenüber einem Standort, bei dem keine entsprechende Aufschüttung notwendig ist).

 

Mit der Erhöhung des Geländes des Wohnmobilstellplatzes müsste auch der Strandweg teilweise aufgeschüttet werden bzw. mit Stützwänden abgesichert werden, da das Geländeniveau über dem Weg liegen würde. Grundsätzlich wäre mit diesen Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erwarten.

 

Auf Grundlage dieser Neubewertung durch die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsunter­suchung schlägt die Verwaltung vor, die weitere Planung auf den Standort östlich des Strandweges (s. Geltungsbereich) zu verlegen. Frühere Untersuchungen zeigen, dass die Landesplanungsbehörde und die untere Naturschutzbehörde den Standort für eine mögliche Alternative halten. Die Flächengröße entspricht in etwa der des Standortes West (ca. 10.000 m²). Für die bisherigen temporären Nutzungen müsste ein Alternativstandort gefunden werden (Bolzplatz, Überlaufparkplatz). Da die bisherigen Planungskosten für die FFH-Vorprüfung und die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sowie zugehöriger Fachgutachten angefallen sind, könnten die übrigen vorhandenen Mittel für den Standort Ost genutzt werden. Neue Kosten würden für die mögliche Erstellung einer FFH-Vorprüfung und ein Geländeaufmaß entstehen. Diese Kosten sollten nicht über 5.000 € liegen, da auf Datenerhebungen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zurückgegriffen werden kann.

 

Sollte trotz der Mehrkosten am Standort West festgehalten werden, wird die Verwaltung die weitere Beauftragung des Büros Planung kompakt veranlassen. Die nächsten Schritte im Bauleitplanverfahren wären nach der Erstellung der Vorentwürfe der Flächennutzungsplan­änderung und des Bebauungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlage FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) wird aufgrund ihres Umfangs nicht in Papierform versandt und liegt im Bauamt zur Einsicht aus.


Beschlussvorschlag:

A) Ergänzend zu den Aufstellungsbeschlüssen der Stadtverordnetenversammlung für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 20.02.2014 und den Bebauungsplan Nr. 84 vom 24.09.2015 soll der Standort für den geplanten Wohnmobilstellplatz in Rettin von der westlichen auf die östliche Seite des Strandweges (s. Geltungsbereich) verlegt werden.

 

B) Die Planung soll umgehend trotz der zusätzlich entstehenden Kosten am Standort West fortgeführt werden. Die weitere Beauftragung des Büros Planung kompakt ist zu veranlassen (die o.g. finanziellen Auswirkungen bleiben unberücksichtigt).


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

5.000 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: 6100.6550

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

FFH-Vorprüfung muss erneut durchgeführt werden. Bereits erhobene Daten können jedoch genutzt werden.

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (74 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (7897 KB)      
Stammbaum:
VO/1768/17   32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Standortverlegung für die Planung   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/1768/17-1   32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Prüfergebnis über Kosten   32 Planung   Vorlage öffentlich