1. Dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt.
2. Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen“ (Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein) wird gem. § 84 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009in Verbindung mitder Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 beschlossen.
22.06.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Dem anliegenden Entwurf des Gestaltungshandbuches wird zugestimmt.
2. Der anliegende Entwurf der „Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen“ (Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein) wird gem. § 84 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009in Verbindung mitder Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003mit folgender Änderung beschlossen:
Der Begriff „mobiler Gestaltungsbeirat der Stadt Neustadt i.H.“ ist unter den Begriffsdefinitionen aufzuführen und zu erläutern.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
13.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Vorgang wird in den Bau- und Planungsausschuss zurück verwiesen, um dem Gewerbeverein Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben