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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
Weihnachtsessen 2019 der Selbstverwaltung      
Ö 3.2  
Seniorenbeirat      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Stadtradeln      
Ö 4.2  
Bürgermeistersprechstunde / Info-Stand Radverkehrskonzept am 21.09.2019      
Ö 4.3  
Ausbau Kirchhofsallee      
Ö 4.4  
Versteigerung von Fundsachen am 28.09.2019      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2019  
SI/1516/19  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 27.06.2019  
SI/1516/19  
Ö 7  
Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Pelzerhaken (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/2278/19  
Ö 8  
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
VO/2279/19  
Ö 9  
Einführung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/2272/19  
Ö 10  
Teilnahme am Bundesprojekt "Demokratie Leben" im Förderzeitraum 2020-2024 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
VO/2274/19  
Ö 11  
Änderung der Richtlinien Sportlerehrung (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/2187/19  
Ö 12  
Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter 50.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2213/19  
Ö 13  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 50.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2214/19  
Ö 14  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € - hier: Regenwasserentwässerung 2016/2017 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2222/19  
Ö 15  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € - hier: Zweckentfremdungszinsen Städtebaufördermittel (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2280/19  
Ö 16  
Jahresabschluss Stadtwerke 2018 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)
VO/2258/19  
Ö 17  
2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
VO/2286/19  
Ö 18  
Jahresabschluss 2018 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Eigenbetrieb) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2225/19-1  
Ö 19  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2248/19  
Ö 20  
Enthält Anlagen
1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2215/19-1  
Ö 21  
Bezeichnung von Straßen im Baugebiet "Nördlicher Lübscher Mühlenberg" B.-Plan 90 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/2296/19  
Ö 22  
Widmung der "Schulstraße" und des Weges "Zur Penne" (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2244/19  
Ö 23  
Teilweise Änderung der Widmung des "Hinterster-Holm-Weg" und 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2209/19  
Ö 24  
Widmung der Straßen und Wege im Baugebiet "Südlicher Lübscher Mühlenberg" und 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2252/19  
Ö 25  
Neufassung der Straßenreinigungssatzung hier: Beschluss des Satzungstextes (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2283/19  
Ö 26  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)
Enthält Anlagen
VO/2276/19  
Ö 27  
1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2293/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol-

stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen

keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen

zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 -----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 -----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.  

   
    12.09.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol-

stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen

keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen

zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

-----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

 -----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.  

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    26.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 27 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Ostholstein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 32

Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Seite 1

Ö 28  
Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2256/19  
Ö 29  
Anfragen und Verschiedenes      
N 30     (nichtöffentlich)      
N 31     (nichtöffentlich)      
N 32     (nichtöffentlich)      
N 33     (nichtöffentlich)      
N 34     (nichtöffentlich)