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Auszug - 1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 27
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2293/19 1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage sowie den Beschlussvorschlag. Der ursprünglich vorgesehene Beschluss habe die Eingabe des Seniorenbeirats zur Einbeziehung eines öffentlichen Wegerechts nicht berücksichtigt. Dieses sei mit einer neuen Vorlage nach nochmaliger Beratung im Fachausschuss nunmehr erfolgt.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

keine

 

 

 

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Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Ostholstein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 32

Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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