Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Am 28.6. hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen:
1. An der Grundschule Neustädter Bucht soll zum 01.08.2020 eine offene Ganztagsschule eingerichtet werden. 2. Die Stadt Neustadt in Holstein übernimmt als Schulträger den Betrieb der OGS; eine internationale Ausschreibung und Vergabe an einen externen Kooperationspartner erfolgt nicht. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln sowie den zuständigen politischen Gremien über den Bearbeitungsstand zu berichten. Insbesondere die Mitwirkung von Vereinen und Verbänden soll geprüft werden.
Der Beschluss, die OGS als Schulträger in Eigenregie vorzunehmen, überträgt der Verwaltung eine wichtige, anspruchsvolle und zugleich umfangreiche neue Aufgabe.
Während das Konzept gemeinsam von Vertretern der Schule, Betreute, HaMi, Elternvertretern und Verwaltung erarbeitet wird, bedarf es zur praktischen Umsetzung der OGS zusätzlichen Personals. Für die künftige Betreuung der Kinder wird pädagogisches Personal zum Beginn des Schuljahres 2020 benötigt. Um jedoch die OGS zu organisieren, Angebote zu gestalten, Anmeldungen entgegen zu nehmen, Möbel und Material zu beschaffen, Beiträge zu kalkulieren, eine Satzung zu erstellen, Beiträge abzurechnen - kurz gesagt, die OGS zu planen, aufzubauen und zu betreiben, ist kurzfristig zusätzliches Personal erforderlich. Um diese Aufgaben zu erfüllen wird einerseits eine pädagogische Fachkraft in Vollzeit benötigt, die später mit einem wesentlichen Stellenanteil die Einrichtungsleitung übernehmen wird. Anderseits ist zur Unterstützung der Abteilungsleitung und späteren Beitragsberechnung eine Verwaltungskraft in Vollzeit notwendig.
Die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit seriös noch nicht möglich.
Einnahmen und Ausgaben hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Dies sind u.a., der angebotene Betreuungsumfang, die tatsächliche Nachfrage, der daraus resultierende Personaleinsatz, der angesetzte Betreuungsschlüssel, die Qualifikation des Personals und die Höhe der Elternbeiträge. Erst wenn diese Punkte konkret beantwortet sind, lassen sich die tatsächlichen Beträge und der kommunale Anteil berechnen.
Als Basis für die weitere Planung werden folgende Annahmen getroffen:
Es wird gebeten, diese Annahmen als Planungsgrundlagen zu bestätigen.
Aufgrund der Annahmen würde sich nachstehende Rechnung ergeben. Sie ist nicht abschließend und dient lediglich einer ersten Orientierung!
Pädagogisches Personal 336.000 € Leitungspersonal 52.300 € Verwaltungspersonal 63.000 € Sachkosten 19.000 € Gesamtkosten 470.300 €
Elternbeiträge 228.000 € Landeszuschuss 45.000 € Kommunaler Anteil 197.300 €
Zum Vergleich: a) wird auf das Protokoll der AfgA Sitzung vom 13.2.18: verwiesen „Beispielhaft sei auf die OGS der Stadt Eutin verwiesen. Für 255 von 650 Schülern zahlt die Stadt ein Defizit von rund 195.000 € bei einem Elternbeitrag von 75 € - 125 € zuzügl. Essen. In Scharbeutz nehmen 97 von 178 Schülern teil. Der kommunale Zuschuss beträgt 76.000 €, bei einem Elternbeitrag von 35 € - 97 € zuzügl. Essen.“ (Stand 2017)
b) Nach der Modellrechnung der Länder zur Einführung eines Rechtsanspruches auf OGS an Grundschulen kostet ein Betreuungsangebot von 4 Tagen je 4 h insgesamt 565.440 €.
Durch Umschichtung von Mitteln ist eine Teilfinanzierung der OGS möglich. So entfallen der jährliche Zuschuss an die Betreute (37.500 €) und die Aufwendungen für die HaMi (50.000 €). Der Landeszuschuss für die Betreuung steigt von 11.000 € auf 45.000 € (+34.000 €). Mithin stehen auf diese Weise 121.500 € zur Verfügung.
Der städtische Zuschuss zur Mittagsverpflegung ist in diesem Zusammenhang kostenneutral und wird nicht weiter betrachtet. Mögliche Teilnehmerbeiträge der OGS anderer Schulen werden nicht berücksichtigt, da sie nicht zur Finanzierung der OGS an der Grundschule eingesetzt werden können. Hier wäre hingegen zu überlegen, ob die Beiträge zu einer Aufwertung des Angebotes genutzt werden können.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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