Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluss vom 20.09.2018, TOP 10 (Bezugsvorlage VO/1988/18), die seinerzeit in der Bürgerversammlung vom 29.08.2018 zur Wahl vorgeschlagenen vier Bürgerinnen und Bürger bestätigt und mit drei Stadtverordneten oder Bürgerinnen und Bürger, die nach Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind, zum Pelzerhakener Ortsbeirat komplettiert.
Die in der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats Pelzerhaken am 01.11.2018 zur Vorsitzenden und zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählten Mitglieder haben zum 31.05.2019 ihr Amt niedergelegt. In der Folge ist der Ortsbeirat neu zu wählen.
Auf Einladung des Bürgervorstehers findet/fand nach der Sommerpause am 16.09.2019 eine erneute Bürgerversammlung im Ortsteil Pelzerhaken zur Wahl des Ortsbeirates statt. Da sich der Vorlagenversand zur Stadtverordnetenversammlung mit der Bürgerversammlung terminlich überschneidet, ist das Ergebnis dieser Versammlung mündlich in der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen bzw. im Rats-/Bürgerinformationssystem erst zur Sitzung verfügbar.
Davon ausgehend, dass erneut das Verhältniswahlverfahren verlangt wird, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass die in der Bezugsvorlage VO/1988/18 zur Wahl vorgeschlagenen Stadtverordneten oder Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind, wiedergewählt werden. Anderenfalls sind die Fraktionen der CDU, B‘90/GRÜNE und der BGN aufgefordert, entsprechend Vorschläge einzureichen.
Die konstituierende Sitzung des neugewählten Ortsbeirates Pelzerhaken könnte auf Einladung des Bürgervorstehers noch im Oktober/November 2019 erfolgen.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die vier im Ortsteil Pelzerhaken durch die Bürgerversammlung vom 16.09.2019 vorgeschlagenen Bürgerinnen und Bürger
Als Stadtverordnete oder Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind, werden erneut gewählt:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |