Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2280/19  

 
 
Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € - hier: Zweckentfremdungszinsen Städtebaufördermittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-13
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Zuwendungen aus Städtebaufördermitteln sind spätestens 3 Monate nach Auszahlung gem. der Zweckbestimmung zu verwenden. Nicht fristgemäß verwendete Zuwendungen sind zu verzinsen. Ein Wiedereinsatz als Zuwendung ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr möglich. Das Referat Städtebauförderung hat geprüft, ob auf die Erhebung der Verzinsung verzichtet werden kann. Während dieser Zeit hat die Investitionsbank die Zinsbescheide zurückgestellt.

 

Leider ist es nicht gelungen, eine Lösung zu finden. Ein rückwirkender Verzicht auf die Zinserhebung ist nicht möglich, so dass die Zinsbescheide jetzt versandt wurden. Die Zinsen wurden auf insgesamt 84.774,78 € (45.327,88 € und 39.446,39 €) für nicht fristgerecht verwendete Bundes- und Landesmittel der Jahre 2015 und 2016 festgesetzt. Gem. Nr. 8.7 VV-K bzw. 9.5 ANBest-K zu § 44 LHO liegt der Zinssatz bei 5% über dem Basiszinssatz und bewegt sich zwischen 4,12 und 4,17 %..

 

Bei der Haushaltsstelle 9100.8410 stehen 30.000 € zur Verfügung. Abzüglich der bisher verausgabten Mittel führen die Zinsbescheide der IBSH zu einer Haushaltsüberschreitung von 63.500 €.

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Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

63.500 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: X

Deckungsvorschlag: 1. Nachtragshaushalt 2019

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine