Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Bei der Sitzung des Arbeitskreises Sportlerehrung im Januar 2019 wurde festgestellt, dass die Richtlinien der Stadt Neustadt in Holstein über Ehrungen und Auszeichnungen für hervorragende Leistungen im Bereich des Sports überarbeitet werden müssen. Die erforderlichen Änderungen wurden in der Sitzung des Arbeitskreises am 27.05.2019 eingehend beraten. Eine Änderung war insbesondere erforderlich, weil unklar war, welche Voraussetzungen für eine Ehrung von Mannschaften vorliegen müssen. Außerdem wurde definiert, in welchem Fall auch Einzelsportler einer Mannschaft geehrt werden können. Die Frist zur Abgabe der Vorschläge wurde vom 01.12. auf den 15.01. des Folgejahres geändert, da teilweise auch im Dezember noch Wettkämpfe stattfinden. III Nr. 3 wurde gestrichen, da diese Vorgehensweise in den vergangenen Jahren nicht der Praxis entsprach. Zukünftig soll der Arbeitskreis ohne Zustimmung des Fachausschusses alle Entscheidungen im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung treffen. Beschlussvorschlag:Der anliegenden Änderung der Richtlinien der Stadt Neustadt in Holstein über Ehrungen und Auszeichnungen für hervorragende Leistungen im Bereich des Sports wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Richtlinien Sportlerehrung Richtlinien Sportlerehrung mit Änderungsmarkierungen
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