Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2293/19  

 
 
Betreff: 1. Änderung B-Plan Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
12.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 hat in der Zeit vom 31.05.2019 bis zum 01.07.2019 öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist sind seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Die seitens der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken und Anregungen sind abzuwägen. 

 

Sofern die Planung sich durch die Abwägung nicht ändert, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Sofern die Planung sich jedoch ändert, muss der Entwurf erneut ausgelegt werden. Da der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sich in seiner Sitzung am 22.08.2019 für eine Änderung der Planung (Berücksichtigung der Stellungnahme des Seniorenbeirates) ausgesprochen hat, muss der Entwurf erneut ausgelegt werden.  

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Kreis Ostholstein vom 28.06.2019:

Der Bebauungsplan Nr. 55 ist am 15.07.2006 rechtskräftig geworden. Dem Kreis Osthol-

stein wurde bereits ein Exemplar des Planes und der Begründung zugesandt.

Die Vorsorgegrundsätze der §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes betreffen

keine Inhalte des Bebauungsplanes. Sie sind bei der Durchführung der Baumaßnahmen

zu beachten.

 

Die Auflage zum Thema „Abfall“ wird in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Angaben der Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen.

 

2. Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein vom 25.06.2019:

Die Stellungnahme des Seniorenbeirates wird dahingehend berücksichtigt, dass nördlich des Knicks an dem Weg „Am Kiebitzberg“ ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt wird. So ist es den Eltern, die auf der Stellplatzanlage des Klinikums parken, möglich, ihre Kinder zur Krippe zu bringen, ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Außerdem können die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen des DANA-Seniorenzentrums diesen Weg zur Bushaltestelle an der Pelzerhakener Straße nutzen.

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

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c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

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Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet „Am Kiebitzberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinzuweisen.

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf des B-Planes

Entwurf der Begründung

Bedenken und Anregungen  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich 2019_09_02_B_Plan_55_1_Änd (651 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich B_55_1_Begr_j (963 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich B_55_1_B+A (340 KB)