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Auszug - Einführung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2272/19 Einführung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegelt erläutert die Vorlage sowie den Beschlussvorschlag und führt zu den Inhalten der Vorberatung aus.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Kasten dankt zunächst dem Verein „Die Betreute“. Auch die CDU stehe hinter dem Entschluss, eine OGS zum 01.08.2020 einzuführen, spreche sich aber nach wie vor für eine Vergabe an einen Kooperationspartner aus. Er erinnert hierzu an die ursprüngliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und der Verwaltung, den Betrieb durch einen Dienstleister erfolgen zu lassen. Diese sei erst in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung durch einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, B‘90/GRÜNE, BGN und FDP abgeändert und mehrheitlich dahingehend beschlossen worden, dass die Stadt Neustadt in Holstein als Schulträger den Betrieb zu übernehmen habe. Eine erneute Beratung in den Fachausschuss sei seinerzeit wegen Zeitdruck abgelehnt worden, obwohl der Bürgermeister ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass diese Möglichkeit auch unter Berücksichtigung des Terminplans bestehe. Er sei der Meinung, dass die Stadtverordnetenversammlung es insofern ablehne, die Bedingungen und Kosten dieser langfristigen Aufgabe gründlich untersuchen zu lassen. Ohne weitere qualitative Ausarbeitung würden nun zwei Stellen beantragt, die Kosten von 120.000 € p.a. verursachen würden und weitere Betreuungspersonalkosten abzüglich Elternbeiträge über etwa 200.000 € jährlich aufgezeigt. Ein Kooperationspartner hätte deren Aufgabe, die Erstellung und Vorlage eines Konzepts, parat gehabt. Auch die Intension der Übernahme der Vereinsmitarbeiter hätte ein Kooperationspartner erfüllen können. Die Vorgehensweise der Stadtverordnetenversammlung bezeichnet er als grob fahrlässig. Rechte der Selbstverwaltung und der Steuerzahler würden mißachtet. Gleichwohl müsse jetzt sichergestellt sein, dass der Start der OGS zum 01.08.2020 nicht gefährdet sei.

 

Herr Dr. Böckenhauer verweist auf die intensiven interfraktionellen Beratungen, die zu dem von der ursprünglichen Beschlussempfehlung abweichenden Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2019 geführt hätten. Auch wenn die CDU-Fraktion zur Trägerfrage eine abweichende Meinung habe, sei man sich einig gewesen, aufgrund des absehbaren Drucks in der Personalgewinnung und der Sicherheit, die für die Betroffenen Eltern und Kinder einer OGS entstehe, keine erneute Verweisung in den Fachausschuss vornehmen zu wollen. Der so zustande gekommene Beschluss müsse jetzt mit Leben gefüllt werden. Die Fraktion B‘90/GRÜNE trage insofern den daraus resultierenden heutigen Beschlussvorschlag mit.

 

Herr Gerthenrich verwehrt sich gegen den Vorwurf, die Stadtverordnetenversammlung würde mit dieser Entscheidung sorglos mit Geldern umgehen. Vielmehr sei in dieser Frage ein Mehrheitsbeschluss herbeigeführt worden, den auch die CDU-Fraktion zu akzeptieren habe. Die Stadtverordnetenversammlung sorge mit dem eingeschlagenen Weg für eine vernünftige Personalausgestaltung der OGS und für eine vernünftige Bezahlung zukünftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieses sichere eine qualtitativ hochwertige und kontinuierliche Betreuung der Kinder und ermögliche der Stadt direkte Steuerungsmöglichkeiten.

 

Herr Schumacher erinnert, dass in einer gemeinschaftlichen Sitzung aller Fraktionsvorsitzenden Einvernehmen zu einer Durchführung der OGS in Eigenregie bestanden habe. Das Für und Wider sei gegeneinander abgewogen worden. Ausschlaggebend sei gewesen, dass es fraglich wäre, bei einer Ausschreibung das bestehende und hervoragende Betreungsumfeld mit einbeziehen zu können. Seiner Meinung nach sei zudem die Kalkulation der Kosten in Eigenregie transparenter als bei einer Vergabe an einen Kooperationspartner.

 

Herr Greve appelliert, den Blick nach dem am 28.06.2019 gefassten Beschluss, die OGS in eigener Trägerschaft durchzuführen, nach vorne zu richten. Es sei gegenwärtig spekulativ zu behaupten, dass die Kosten über denen einer Vergabelösung liegen würden. Er gehe z.B. davon aus, dass die Aufwendungen gleich liegen. Wesentlicher sei hingegen die Integration des funktionierenden Netzwerkes und des vorhandenen pädagogischen Konzeptes. Den Vorwurf, fahrlässig zu agieren, weise er für die SPD-Fraktion entschieden zurück.

 

Herr Schmidt führt aus, dass er bei der informellen Fraktionsvorsitzendenrunde deutlich gemacht habe, die Einigkeit hinsichtlich der Trägerschaftsentscheidung vorbehaltlich der Beratung in der Fraktion ausgesprochen zu haben. Nach Austausch aller wichtigen und relevanten Argumente sei die CDU-Fraktion zu einem anderen Ergebnis gekommen und habe dieses so auch in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung vorgetragen und beantragt. Es sei zudem Fakt, dass nach dem Vortrag des Sachverständigen im März 2019 der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten noch die Vergabe an einen Kooperationspartner empfohlen habe.

 

Frau Giszas ist der Meinung, dass sich die aktuelle Diskussion weniger um die Sachentscheidung zur OGS, sondern vielmehr um die Eitelkeiten der CDU-Fraktion drehe. Den Gremien sei erst im Nachgang zum Vortrag des Sachverständigen im März 2019, nämlich während einer Informationsveranstaltung an der Grundschule, die Möglichkeit aufgezeigt worden, die OGS in eigener Trägerschaft zu realisieren. Das von Herrn Schmidt aufgeführte Argument eines ursprünglich abweichenden Vorberatungsbeschlusses des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten greife nicht mehr. Diese Möglichkeit sei nach einer Hauptausschusssitzung mit breiter Beteiligung vorberaten worden. Von einer fahrlässigen Spontanentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung könne nicht die Rede sein.

 

 

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Beschluss:  

1. Abweichend vom Stellenplan wird für den Aufbau und die spätere Leitung der OGS eine unbefristete Vollzeitstelle eingerichtet, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben ist.

 

2. Abweichend vom Stellenplan wird zur verwaltungsseitigen Begleitung der OGS und künftigen Abrechnung der Beiträge eine unbefristete Vollzeitstelle im Amt 2 eingerichtet. Die Stelle soll ebenfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben werden.

 

3. Die getroffenen Annahmen sollen bei der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 0

 

 

 

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